Die neue Prüfungsordnung für den Bachelor Informatik (PO Bachelor Informatik (08/2022)) ist zukunftsweisend ausgerichtet und gibt der RWTH Aachen ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, vor allem durch Hinzunahme und Verankerung der Bereiche Machine Lerning, Data Science und IT-Security.
Sie sorgt darüber hinaus für eine bessere Studierbarkeit und höhere Flexibilität im interdisziplinären Anwendungsbereich für die Informatikstudierenden.
Das ändert sich mit der neuen Prüfungsordnung
Zwei neue Pflichtveranstaltungen
Mit der neuen Bachelor Prüfungsordnung werden zwei neue Pflichtveranstaltungen eingeführt, die in Englisch angeboten und im 5. Fachsemester liegen werden.
Vorlesung + Übung
6 CP
Vorlesung + Übung
4 CP
Start für beide Veranstaltung ist das Wintersemester 2023/2024.
Neuer Wahlpflichtbereich
Die Neugestaltung des Wahlpflichtbereichs ermöglicht den Studierenden mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeit in den Fächeroptionen.
Ein Vergleich der alten und neuen PO macht das klarer:
Bisher
- Wahlpflichtbereich: 24 CP
- 4 Veranstaltungen
- eine Theorieveranstaltung
- Anwendungsfach: 22 CP
- Wahl eines festen Anwendungsfachs
Neu
Wahlpflichtbereich: 36 CP
- Wahlpflichtbereich Informatik: 18-24 CP
- 3-4 Veranstaltungen
- eine Theorieveranstaltungen
- Anwendungsbereich: 12-18 CP
- Module aus anderen Fachbereichen
- Module können aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammengestellt werden
Bisher
Wahlpflichtbereich
4 Veranstaltungen (mind. 1 aus Theoriebereich)
24 CP
Anwendungsfach
Wahl eines festen Anwendungsfachs
22 CP
Neu
Wahlpflichtbereich
gesamt 36 CP
Wahlpflichtbereich Informatik
3 – 4 Veranstaltungen (mind. 1 aus Theoriebereich)
18-24 CP
Anwendungsbereich
Module können aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammengestellt werden
12-18 CP
Creditänderungen
Im Zuge der Einführung der beiden neuen Pflichtmodule sowie der Umgestaltung des Wahlpflichtbereichs wurden auch Änderungen an der Creditierung vorgenommen:
Veranstaltung | Alte Credits | Neue Credits |
---|---|---|
Datenstrukturen und Algorithmen | 8 CP | 7 CP |
Betriebssysteme und Systemsoftware | 6 CP | 7 CP |
Proseminar Informatik | 3 CP | 4 CP |
Seminar Informatik | 5 CP | 4 CP |
Datenstrukturen und Algorithmen
8 CP
7 CP
Betriebssysteme und Systemsoftware
6 CP
7 CP
Proseminar Informatik
3 CP
4 CP
Seminar Informatik
5 CP
4 CP
Neue Zugangsvoraussetzungen
Zusätzlich zum Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache nach ÜPO §3 (7) ist nach ÜPO §3 (8) das Englisch Kompetenzniveau B2 Zulassungsvoraussetzungen. Dazu werden nach ÜPO §3 (9) folgende Nachweise anerkannt:
- Ein Zeugnis, das englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)” ausweist. Dieser Nachweis wird z.B. durch die Vorlage eines deutschen Abiturzeugnisses erbracht, aus dem ersichtlich ist, dass Englisch bis zum Ende der Qualifikationsphase 1 (Jahrgangsstufe 11 bei G8-Abitur, sonst Jahrgangsstufe 12) durchgängig belegt und mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen wurde.
- Test of English as Foreign Language (TOEFL) „Internet-based” Test (IBT) mit einem Ergebnis von mindestens 90 Punkten
- IELTS-Test mit einem Ergebnis von mindestens 5.5
- Cambridge Test – Certificate in Advanced English (CAE)
- First Certificate in English (FCE) mit einer Note von mindestens B
- Placement-Test des Sprachenzentrums der RWTH mit dem Niveau B2 (MK 7)
Neue Voraussetzungen
- Das Mentoring ist Voraussetzung für alle Pflichtveranstaltungen ab dem 4. Fachsemester
- Die Abschlussarbeit kann angemeldet werden, wenn 120 CP nachgewiesen werden können. Darunter müssen alle Pflichtveranstaltungen aus dem 1.-3. Fachsemester sein.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Bisher mussten Abschlussarbeiten in 3-facher gedruckter Form eingereicht werden. In der neuen Prüfungsordnung reduziert sich die Anzahl der geforderten gedruckten Exemplare. Die Abgabe erfolgt jetzt in digitaler Form sowie der Einreichung von einem gedruckten und gebundenem Exemplar der Arbeit.
Neuer Studienverlaufsplan
In den Studienverlaufsplan wurden die beiden neuen Pflichtveranstaltungen im 5. Fachsemester sowie die Änderungen im Wahlpflichtbereich aufgenommen.
Darüber hinaus wird Datenkommunikation und Sicherheit in Datenkommunikation umbenannt und vom 4. Fachsemester (Sommersemester) in das 3. Fachsemester (Wintersemester) verlegt. Die Veranstaltung wird daher ab dem Wintersemester 2022/2023 im Winter angeboten.
Wechselempfehlungen
Einen Wechsel in die neue Prüfungsordnung empfehlen wir allen Studierenden im 3. Fachsemester bzw. all denen, die bisher nur Module belegt haben, die in den ersten drei Fachsemestern vorgesehen sind.
Studierenden, die bereits kurz vor dem Abschluss stehen oder bereits ihr Nebenfach vollständig (gemäß der alten Prüfungsordnung) absolviert haben, raten wir dazu die Prüfungsordnung nicht mehr zu wechseln.