Bewerbung und Einschreibung

Ja, eine Einschreibung ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersememster möglich. 

Eine Umschreibung in den Masterstudiengang ist spätestens am 31. Oktober für das Wintersemester und am 30. April für das Sommersemester möglich. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang erbracht und bewertet sein. Im Fall der Bachelorarbeit genügt auch eine Bestätigung, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden wurde.

Achtung: um den Bachelorstudiengang noch im Sommersemester abzuschließen, müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30. September erbracht werden, für einen Abschluss im Wintersemester müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 31. März erbracht werden. Werden die letzten Prüfungsleistungen erst nach dem entsprechenden Stichtag erbracht, ist ein Wechsel in den Masterstudiengang wie oben beschrieben zwar möglich, allerdings erhöht sich trotzdem die Anzahl der Fachsemester, die für den Bachelorstudiengang benötigt wurden.

Ja, ein Nachweis beider Sprachen ist zur Einschreibung nötig. Mit einem deutschen Schul- oder Universitätsabschluss entfällt der Deutschnachweis.

Verschiedene Sprachtests werden als Nachweis für Englischkenntnisse akzeptiert. Als Englischnachweis kann auch ein Abitur mit mindestens Ausreichend in Englisch eingereicht werden. Wurde die Bachelorarbeit oder eine Seminararbeit auf Englisch verfasst, kann die Fachstudienberatung basierend darauf ausreichende Englischkenntnisse bescheinigen.

Die Sprachkenntnisse werden nicht bei der Bewerbung, sondern erst bei der Einschreibung geprüft!

Es ist möglich sich mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach zu bewerben. Um angenommen zu werden, müssen jedoch alle fachlichen Voraussetzungen in ausreichendem Maß erfüllt werden. Das ist in der Regel nur bei informatiknahen Studiengängen wie z.B. Mathematik mit Anwendungsfach Informatik oder Wirtschaftsinformatik der Fall. Meistens ist es nötig zusätzliche Kurse in Informatik zu belegen, bevor eine Zulassung möglich ist.

Berufserfahrung kann nicht als Ausgleich für fehlende akademische Vorbildung genutzt werden.

Um deine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung abzuschätzen, gehe bitte wie folgt vor: Vergleiche die Module, die du bisher absolviert hast, mit den Zulassungsvoraussetzungen, die in Paragraph 3(2) der Prüfungsordnung zu finden sind. Wenn dir höchstens 42 CP der Zulassungsvoraussetzungen fehlen, dann macht eine Bewerbung Sinn. Wenn dir mehr als 42 CP fehlen, dann wird deine Bewerbung definitiv abgelehnt.

Wahlpflichtbereich

Die letzte Prüfung die den CP-Zähler in einen Bereich über 35 CP bringen würde, wird automatisch vom ZPA ignoriert und kann nachträglich als „freiwillige Zusatzleistung“ deklariert werden.

Die 120 Credits insgesamt und die Credits im Anwendungsfach sind als Minimum zu verstehen. Diese Credit Anzahl muss erreicht werden, darf aber überschritten werden. Das letzte Modul, das zum Erreichen oder Überschreiten der Grenze nötig ist, wird noch voll gewertet und gibt die volle Anzahl Credits. Die Gewichtung aller Noten ist weiterhin gemäß der Credits im jeweiligen Modul. Erst wenn nach Erreichen oder Überschreiten der jeweiligen Grenzen ein weiteres Modul gewählt wird, zählt dieses nicht mehr und kann nur noch als freiwillige Zusatzleistung ins Zeugnis aufgenommen werden.

Es können beliebige Informatik Master Module in das Schwerpunktkolloquium aufgenommen werden. Es ist dabei egal, ob die Module während des Bachelorstudiums, im Masterstudium oder überhaupt noch nicht gehört oder bestanden wurden. In der Regel verlangen die Prüfer*innen jedoch, dass mindestens zwei der drei Module aktuell gehört werden oder bereits bestanden wurden.

Ob eine bestimmte Kombination gewählt werden kann, entscheiden die jeweiligen Prüfer*innen. Module aus den Anwendungsfächern können nicht teil des Schwerpunktkolloquiums sein, sofern sie nicht auch Teil des Informatik Wahlpflichtkatalogs sind.

Es ist nicht möglich zweites Seminar zu belegen. Ein zweites Seminar kann auch nicht als Ersatz für Wahlpflichtveranstaltungen anerkannt werden.

Früher war ein zweites Seminar vorgesehen. Die entsprechenden Übergangsregelungen zur Umwandlung von Seminaren in Wahlpflichtmodule gelten allerdings nur, falls beide Seminare im Wintersemester 2018/2019 oder früher absolviert wurden.

Prüfungen

Nachmeldungen sind nicht möglich. Technische Probleme bei der Anmeldung sind sofort an den Studienberater zu melden. Nur wenn technische Probleme vor Ende der Anmeldephase nicht gelöst werden können, werden Prüfungen nachgemeldet.

Anwendungsfach

In der Regel nein. Für die meisten Anwendungsfächer ist die Anzahl der nötigen Credits in der Prüfungsordnung auf 18 festgelegt. Es müssen also in der Regel mindestens 18 Credits im Anwendungsfach erreicht werden.

In der Prüfungsordnung ist ein Bereich von 14-18 Credits angegeben, um dem Prüfungsausschuss die Möglichkeit zu geben, bei alternativen Anwendungsfächern von den 18 Credits abzuweichen.

In den meisten Fällen ist das möglich. Dazu ist jedoch eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss nötig, für die ein Antrag gestellt werden muss.

Masterarbeit

Extern ausgeschriebene Abschlussarbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.

Für eine erfolgreiche Abschlussarbeit sind die einzelnen Schritt hier aufgelistet.