Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeit, ob im Bachelor- oder im Masterstudiengang, ist eine eigenständige, wissenschaftliche Arbeit, die in der Regel am Ende des Studiums erfolgt. Hier sind die generellen Schritte für die Anfertigung der Arbeit aufgeführt.
Eine Abschlussarbeit unterliegt dem 4-Augen-Prinzip, das heißt sie wird 2 x begutachtet.
Eine Abschlussarbeit kann nur von einer Lehreinheit der RWTH-Informatik ausgegeben werden. Die vergebende Lehreinheit übernimmt immer das erste Gutachten und ist für die Betreuung verantwortlich.
Das zweite Gutachten kann aus einem anderen Fachbereich, Universität oder Forschungsinstitution kommen und erfolgt in Absprache mit der betreuenden Person.
0. Schritt: Check der Voraussetzungen
Bevor die Abschlussarbeit angegangen werden kann, müssen für
- eine Bachelorarbeit mindestens 120 Credits erreicht und in der Bachelor Informatik Prüfungsordnung 2022 die Pflichtmodule aus den ersten zwei Fachsemestern bestanden sein.
- eine Masterarbeit mindestens 60 Credits erreicht sein, alle Auflagen und der Online-Kurs Wissenschaftliche Integrität bestanden worden sein.
Bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen, hilft oft ein Blick in die eigene Prüfungsordnung; bei weiteren Zweifeln steht die Fachstudienberatung zur Unterstützung bereit.
1. Schritt: Thema finden
Das Thema sollte zu den eigenen Neigungen und Interessen passen. Durch die Vorlesungen, Seminare und Praktika, bekommt man einen guten Eindruck, wie breit die Aachener Informatik gefächert ist. Die Liste aller unserer Forschungsgruppen hilft bei der Suche und gibt Orientierung.
Die Lehreinheiten schreiben oft ihre Angebote auf den eigenen Webseiten aus. Hilfreich ist es außerdem, direkt auf die wissenschaftlichen Mitarbeitenden zuzugehen und nach einem Abschlussthema zu fragen.
Hinweis: Besonderheiten bei den Studiengängen Data Science und Media Informatics
Sollte die Suche nach einer Abschlussarbeit trotz intensiver Bemühungen erfolglos bleiben, kann eine Anfrage “Support Abschlussarbeit” beim PA gestellt werden.
Im Selbstlernkurs Wissenschaftliches Arbeiten in der Informatik findest du zahlreiche Tipps rund ums wissenschaftliche Arbeiten in der Informatik.
Extern ausgeschriebene Arbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.
Dies gilt auch für Arbeiten in anderen Fachbereichen der RWTH
2. Schritt: Kontaktaufnahme mit ZPA
Sobald es eine Einigung mit der betreuenden Lehreinheit gibt, schreibst du das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) per Email an und bittest um Zusendung des “Anmeldeformulars für die Abschlussarbeit”. Hier die Kontaktliste für die verschiedenen Studiengänge:
Das ZPA prüft in diesem Schritt, ob alle Zulassungsvoraussetzungen wie Mindestcredits oder absolvierte Pflichtmodule aus den ersten Semestern erfüllt sind und sendet per Email das Anmeldeformular (=Laufzettel) mit der offiziellen Unterschrift digital zu.
3. Schritt: Anmeldung der Arbeit beim PA
Das vom ZPA unterschriebene Anmeldeformular kann nun vollständig ausgefüllt werden. Gefragt sind die eigene Unterschrift und die des Erstgutachters – digital oder handschriftlich, beides wird akzeptiert. Bei MMI, MSSE und MDS ist außerdem die Unterschrift des Zweitgutachters erforderlich.
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt über das Antragssystem des PA Informatik. Einzutragen sind der Titel und die beiden Verantwortlichen für die Gutachten. Anschließend ist das Anmeldeformular hochzuladen.
Der Prüfungsausschuss Informatik bearbeitet die Daten. Innerhalb weniger Tage kommt die Bestätigungsmail mit einem Link zum Abgabebescheid.
Auch das ZPA wird die Informationen automatisch erhalten und übernimmt die Daten, die kurze Zeit später in RWTHonline einsehbar sind.
4. Schritt: Ausarbeitung der Arbeit
Alle formellen Hürden sind überwunden und nun kann die eigentliche Arbeit beginnen.
Die Durchführung und Art der Betreuung obliegen den Forschungsgruppen selbst und können in ihrer Ausgestaltung ganz unterschiedlich sein.
Um das Logo der Institution oder der RWTH zu verwenden, ist eine Genehmigung nötig.
5. Schritt: Abgabe der Arbeit
Herzlichen Glückwunsch! Das Meiste ist geschafft.
Die fertige Arbeit muss in den meisten Studiengängen 3 x ausgedruckt und mit fester Bindung (keine Spiralbindung) beim ZPA abgegeben werden. Dies kann während der Öffnungszeiten persönlich im Geschäftszimmer, über den Fristenbriefkasten am Hauptgebäude oder über eine Zustellung per Post erfolgen – Entscheidend ist, dass die Arbeit fristgerecht, d. h. bis 23:59 Uhr des Abgabedatums, da ist.
Ab der Prüfungsordnung 2022 (Bachelor) bzw. 2023 (Master) muss die Abgabe der Arbeit digital über RWTHonline erfolgen – ein Ausdruck ist nicht notwendig. Eine Anleitung dazu befindet sich im Wiki der RWTH (nur aus dem RWTH-Netz erreichbar) Auch hierbei ist die fristgerechte Abgabe bis 23:59 Uhr des Abgabedatums zu beachten.
6. Schritt: Kolloquium abhalten
Die Inhalte der Abschlussarbeit müssen in einem benoteten Vortrag vorgestellt werden. Dieser findet üblicherweise an der Lehreinheit des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin statt. Details wie der Termin und die Länge des Vortrags werden mit dem Betreuer der Arbeit abgesprochen.
Das Kolloquium kann auch schon vor der Abgabe der Arbeit stattfinden.
7. Schritt: Warten
Nun heißt es warten:
Die beiden Gutachten müssen angefertigt und die Note vergeben werden. Das passiert alles im Hintergrund. Solltest du ungeduldig werden, frag gern nach 4-6 Wochen nach dem Status bei deiner Betreuerin oder deinem Betreuer.
In RWTHonline wird die Note später zu finden sein.
Eine 4.0-Bescheinigung erklärt, dass die Arbeit bestanden ist, jedoch die Note noch nicht feststeht. Um sie beim ZPA zu beantragen braucht es eine Bestanden-Bescheinigung der Gutachter.
Sie kann für potenzielle Bewerbungen oder zur Einschreibung nötig sein.
Stolpersteine auf dem Weg
Nicht immer läuft alles glatt und es kommt etwas dazwischen.
Sollte der Zeitplan aus dem Ruder gelaufen sein, gibt es die Möglichkeit der Fristverlängerung (max. 4 Wochen für Bachelor-/6 Wochen für Masterarbeiten). Auch kann es passieren, dass im Laufe der Ausarbeitung, der Titel angepasst werden muss; diese Titeländerung ist beim PA zu beantragen.
Im ungünstigsten Falle kann es vorkommen, dass man die Reißleine ziehen muss. Zu Bedenken dabei ist, dass die Abschlussarbeit nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden kann. Dies geschieht über eine formlose Nachricht sowohl an die Betreuungsperson als auch die ZPA-Sachbearbeitung.
*Hinweis: Besonderheiten bei den Studiengängen Data Science und Media Informatics
Für den Studiengang Master Data Sciene gilt, dass Abschlussarbeiten in der Regel von professoralen oder habilitierten Mitgliedern des gewählten Vertiefungsbereichs ausgeben werden müssen. Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter muss ein professorales oder habilitiertes Mitglied der Fachgruppe Informatik oder Mathematik sein. Details dazu finden sich in der Prüfungsordnung des Studiengangs Master Data Science.
Im Studiengang Master Media Informatics können Abschlussarbeiten nur von professoralen oder habilitierten Mitgliedern der Fachgruppe Informatik der RWTH Aachen University oder des Fachbereichs Informatik der Uni Bonn ausgeben werden.