Einschreibung

Nein, eine Einschreibung zum Sommersemester in das erste Fachsemester ist nicht möglich.

Eine Umschreibung in den Masterstudiengang ist spätestens am 31. Oktober für das Wintersemester und am 30. April für das Sommersemester möglich. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang erbracht und bewertet sein. Im Fall der Bachelorarbeit genügt auch eine Bestätigung, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden wurde.

Achtung: um den Bachelorstudiengang noch im Sommersemester abzuschließen, müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30. September erbracht werden, für einen Abschluss im Wintersemester müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 31. März erbracht werden. Werden die letzten Prüfungsleistungen erst nach dem entsprechenden Stichtag erbracht, ist ein Wechsel in den Masterstudiengang wie oben beschrieben zwar möglich, allerdings erhöht sich trotzdem die Anzahl der Fachsemester, die für den Bachelorstudiengang benötigt wurden.

Wenn du weitere Fragen zur Umschreibung in den Master Informatik an der RWTH hast, findest du hier mehr Informationen dazu.

Module, Stundenpläne, Prüfungsordnung

Ein gutes Beispiel für den Verlauf eines Bachelorstudium und wie die einzelnen Veranstaltungen belegt werden können haben wir hier dargestellt. 

Der Stundenplan der PO2018 ist für all diejenigen interessant, die vor dem WS 22/23 mit dem Studium begonnen haben. 

Eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen eines Wechsels zur PO 2022 sowie der Antrag sind hier zu finden.
Alle Prüfungsordnungen und die entsprechenden Modulhandbücher findest du hier.

Im Anwendungsbereich können Module aus anderen Fachbereichen wie z.B. der Mathematik, dem Maschinenbau oder auch der BWL beliebig im Umfang von 12 – 18 CP belegt werden. Eine Auflistung der möglichen Module befindet sich im Modulhandbuch Bachelor Informatik.

Die Anmeldung erfolgt über RWTHOnline.

Ab dem dritten Fachsemester sind im Bachelor-Studiengang Informatik 3 – 4 Module (18 – 24 CP)  aus dem Wahlpflichtbereich Informatik zu belegen. Abgesehen von der Einschränkung, dass mindestens eins dieser Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Theoretische Informatik gewählt werden muss, gibt es bei der Wahl der Wahlpflichtmodule keine weiteren Einschränkungen. Zu Beginn jedes Semesters gibt es eine Auflistung, in der die im aktuellen Semester angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen vorgestellt werden.
 
Ein (semesterunabhängiger) Überblick des gesamten Wahlpflichtangebots im Bachelor-Studiengang Informatik findet sich im Modulhandbuch.

Der Studienplan sieht ein nicht-technisches Wahlfach (NTW) mit 4 Credits vor, die wahlweise auch auf mehrere Veranstaltungen verteilt werden können.

Typische NTWs sind

  • Sprachkurse: Die Kurse werden über das Sprachenzentrum der RWTH angeboten. Eine Anmeldung ist hier meist schon Wochen vor oder spätestens zu Semesterbeginn nötig, da oft ein vorheriger Einstufungstest verlangt wird.  
  • Projekt Leonardo: Das Projekt „Leonardo“ fördert die Befähigung, fachspezifisches Wissen in einem weiteren Kontext zur Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen zu nutzen und so verantwortungsbewusst Probleme zu lösen. Dazu gelten drei fundamentale Prinzipien: Interdisziplinarität ist zur Lösung von Zukunftsfragen fundamental, Verantwortung für Wissenschaft, Forschung und Lehre in den Hochschuldiskurs integrieren, Teilhabe und Mitgestaltung aller Studierenden zur Lösung globaler Herausforderungen.
  • Eigener Vorschlag: Sollte Interesse an einem nicht-technischen Fach bestehen, das aktuell noch nicht im NTW-Katalog des Bachelor Informatik zu finden ist, sollte mit dem Dozierenden ein Teilnahmenachweis abgesprochen werden. Ein zweiter Schritt ist die Genehmigung der gewünschten Veranstaltung mit Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.) formlos per E-Mail durch die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik

Für alle Optionen gilt, dass die entsprechenden Leistungen dem ZPA vorgelegt werden müssen. Entweder werden die Leistungen direkt durch die Dozierenden an das ZPA gemeldet, oder Studierende erhalten in Papierform einen Teilnahmenachweis, der an das ZPA weitergeleitet werden muss.  

Im Laufe des Studiums wird man sicherlich Vorlieben für bestimmte Themen bekommen haben, sei es durch die Belegung der Module oder einen Hiwijob bei einer der Forschungsgruppen. Die aktuellen Angebote für Abschlussarbeiten findet man auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Forschungsbereiche.

Bitte beachten: Abschlussarbeiten werden durch professorale oder habilitierte Mitglieder der Fachgruppe Informatik ausgegeben. Die ausgebende Person ist automatisch Erstgutachterin oder Erstgutachter der Arbeit. Jede Abschlussarbeit muss allerdings zusätzlich durch eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter bewertet werden. Diese Person kann auch aus einem anderen Fachbereich stammen oder von einer anderen Universität/Forschungsinstititution, muss jedoch über eine dauerhafte, selbstständige Lehr- bzw. Prüfungserlaubnis verfügen.

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 120 Credits erreicht und die Pflichtmodule aus den ersten drei Fachsemestern bestanden sein.

Folgende Punkte sind notwendig:

  1. Die jeweilige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt gibt das Anmeldeformular per Email aus.
  2. Mit dem so weit wie möglich ausgefüllten Formular vereinbart man einen Termin mit dem Gutachter oder der Gutachterin der Bachelorarbeit, um das Thema zu finalisieren und es in Englisch und optional auch in Deutsch im Formular einzutragen.
  3. Das komplett ausgefüllte Formular wird per Post, per Email oder persönlich beim Prüfungsausschuss Informatik abgegeben. Dieser legt den Tag der Vergabe fest, an welchem die viermonatige Bearbeitungszeit beginnt, und schickt es zurück ans Zentrale Prüfungsamt. Du bekommst eine Information über die Bearbeitungszeit.
  4. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht, fest gebunden und in dreifacher Ausfertigung im Zentralen Prüfungsamt vorzulegen (je ein Exemplar bekommen die beiden begutachtenden Personen, das Dritte geht in das Archiv der Fachgruppe Informatik). Darin eingebunden muss die eidesstattliche Versicherung sein. Die Abgabe kann persönlich während der Öffnungszeiten im Geschäftszimmer oder über den Fristenbriefkasten am Hauptgebäude geschehen. Sollte die Arbeit per Post geschickt werden, ist zu beachten, dass das Ankunftsdatum als Eingangsdatum zählt. Das Zentrale Prüfungsamt bestätigt den fristgerechten Eingang der Arbeit.
  5. Die Bachelorarbeit und das Formular gehen anschließend an die Gutachter. Nach dem Eintragen der Bewertungen leiten die Gutachter das Formular zusammen mit den schriftlichen Gutachten an das Zentrale Prüfungsamt weiter.
  6. Ein Termin und auch die Sprache für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem Erstgutachter zu vereinbaren. Der Termin kann auch vor der endgültigen Abgabe der Bachelorarbeit liegen.

Hinweise:

  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur aufgrund von Krankheit (ggf. Attest beilegen), bei höherer Gewalt oder aus Gründen, die in der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu vertreten sind, erfolgen und muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier Wochen verlängert werden (s. § 15 (4) SPO Informatik (B.Sc.) 2022). Das entsprechende Formular ist auf den Webseiten des Prüfungsausschusses zu finden und sollte frühzeitig vor Ablauf der Frist beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
  • Externe Abschlussarbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.

Die Prüfungsordnungen (PO) werden immer wieder den aktuellen Herausforderungen – gerade im Fach Informatik – angepasst. 

Ab dem Wintersemester 22/23 gilt die PO (08/2022) für den Bachelor Informatik. Diese PO ist zukunftsweisend ausgerichtet und gibt der RWTH Aachen ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, vor allem durch Hinzunahme und Verankerung der Bereiche Machine Lerning, Data Science und IT-Security.

Alle diejenigen, die vor WS 22/23 ihr Studium aufgenommen haben, haben die Möglichkeit zu wechseln

Die PO 2018 bleibt bis zum 30.09.2026 weiterhin gültig.

Eingerahmt werden diese Prüfungsordnungen von der übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO), in der man grundlegende Regularien findet.

Alle Prüfungsordnungen und die entsprechenden Modulhandbücher findest du hier.

Ein Modulhandbuch Bachelor Informatik listet alle Module des Studiengangs auf. Man findet dort eine inhaltliche Beschreibung, die dozierende Person, Prüfungen, Credits usw.

Alle Prüfungsordnungen und die entsprechenden Modulhandbücher findest du hier.

Zusätzlich oder ergänzend zu den Wahlpflichtmodulen können, insbesondere in der Endphase des Studiums bzw. zur Überbrückung bis zum Einstieg in einen Master-Studiengang der Fachgruppe Informatik, Module der folgenden Master-Studiengänge vorgezogen belegt werden:

  • Master Informatik
  • Master Data Science 
  • Master Media Informatics
  • Master System Software Engineering 

Diese Module werden bei einem Wechsel in einen der Master-Studiengänge angerechnet. Nach §9 (1) der ÜPO 2015 können Module, die für den Master abgelegt werden sollen, frühestens nach dem Erwerb von in der Regel 120 CP des Bachelorstudiums belegt werden und sollen einen Gesamtumfang von 30 CP nicht überschreiten. 

Die Anmeldung zu vorgezogenen Masterprüfungen, die auch in den Master-Studiengängen angerechnet werden sollen, geschieht in RWTHonline.

Bitte beachten Sie, dass vorgezogene Masterprüfungen, die nicht bestanden werden, nur nach erfolgter Einschreibung in den Master wiederholt werden können, d.h. es kann nur ein Prüfungsversuch vorgezogen werden.

Es ist möglich, das Proseminar oder Seminar zu schieben und dafür das NTW vorzuziehen. 

Prüfungsleistung und Anerkennung

Die Prüfungen zu den Modulen können ganz unterschiedlichen Charakter haben; sie können in Klausurform oder mündlich erfolgen, oder auch als Hausaufgabe, als kontinuierliche praktische Leistung, oder auch als eine Kombination mehrerer Prüfungsformen. Eine detaillierte Beschreibung und Auflistung ist im Modulhandbuch zu finden. 

Hier sind auch die Bedingungen beschrieben, um für die Prüfung zugelassen zu werden. 

Ausnahmen davon regelt der Prüfungsausschuss auf Antrag.

Grundsätzlich werden alle Prüfungen über RWTHOnline angemeldet. Details zu den Anmelde- und Abmelderegelung findest du auf den Seiten des ZPAs.
 
Ausgenommen davon sind die Proseminare, Seminare, Praktika und die Bachelorarbeit. Die Zuteilung zu den Proseminaren, Seminaren und Praktika findet über das Supra-System im vorherigen Semester statt. Eine offizielle Anmeldung zur Prüfungsleistung dieser Veranstaltungen erfolgt automatisch, falls bis drei Wochen nach der jeweiligen Vorbesprechung kein Rücktritt erfolgt ist.
 
Zur Anmeldung der Bachelorarbeit siehe die Frage „Ich stehe kurz vor der Bachelorarbeit. Was ist zu beachten?“ auf dieser Seite.

Die Hauptänderungen sind:

  • Zwei neue Pflichtveranstaltungen „Elements of Machine Learning and Data Science“ und „IT-Security”
  • Sprache der neuen Pflichtveranstaltungen: Englisch, Semester: 5. Fachsemester
  • Neue Zulassungsvoraussetzung: Englisch B2 (Dies ist notwendig, da die neuen Pflichtveranstaltungen in Englisch angeboten werden.)
  • Voraussetzung für die Bachelorarbeit: 120 CP und alle Pflichtveranstaltungen der ersten 3 Fachsemester sind bestanden.
  • Neugestaltung des Wahlpflichtbereichs:
    • Wahlpflichtbereich Informatik mit 18 – 24 CP
    • Freier Anwendungsbereich mit 12 – 18 CP 
  • Credit-Anpassungen:
    • Datenstrukturen und Algorithmen: 8 CP => 7 CP
    • Betriebssysteme und Systemsoftware: 6 CP => 7 CP
    • Proseminar Informatik: 3 CP => 4 CP
    • Seminar Informatik: 5 CP => 4 CP
  • Weitere Änderungen:
    • Neuer Studienverlaufsplan
    • Die Bachelorarbeit muss nur noch in einfacher Ausfertigung (nicht wie bisher dreifacher Ausfertigung) eingereicht werden. Zusätzlich dazu, muss die Arbeit digital eingereicht werden. 

Alle Details sind hier zu finden.

Die Modulbeschreibung gibt vor, welche Zulassungsvoraussetzung für eine Prüfung besteht: Das kann zum Beispiel die Teilnahme an Übungen sein. Die genauen Bedingungen dafür werden von den Dozierenden am Anfang der Veranstaltung bekanntgegeben. Eine erfolgreiche Zulassung zur Prüfung gilt übrigens für alle Prüfungsversuche in demselben Semester (oder auch im Folgesemester). Danach verfallen sie. 
 
Für bestimmt Module müssen Leistungen im Vorfeld erbracht sein. Das gilt für (in Klammern die zugehörige PO): 
 
  • Für die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen im vierten und fünften Semester muss das Modul „Mentoring“ bestanden werden. (PO 10/2022)
  • Für die Teilnahme am Praktikum „Systemprogrammierung“ muss das Modul „Technische Informatik“ bestanden werden. (PO 10/2022 und PO 2018)
  • Für die Teilnahme am Seminar Informatik muss das Modul „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Proseminar)“ bestanden werden. (PO 10/2022 und PO 2018)
  • Damit die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen mindestens 120 Credits vorliegen.
    In der PO 2022 müssen zusätzlich dazu alle Pflichtveranstaltung aus den ersten drei Semestern bestanden sein. Dies ist in der PO 2018 nicht notwendig.

Ja, nach einem nicht ausreichenden dritten schriftlichen Prüfungsversuch (§ 14 (2) ÜPO). Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses des dritten Fehlversuchs, spätestens im Termin zur Einsichtnahme bei der jeweiligen Lehreinheit zu  stellen.

Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

Eine nicht-bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Somit hat man für jede Prüfung, mit Ausnahme der Bachelorarbeit, drei Prüfungsversuche. Sollten alle drei Prüfungsversuche nicht bestanden werden, gibt es bei Klausuren die Möglichkeit, im Anschluss an den dritten Fehlversuch eine mündliche Ergänzungsprüfung bei der jeweiligen Lehreinheit zu beantragen. Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses des dritten Prüfungsversuchs, spätestens im Termin zur Einsichtnahme bei der jeweiligen Lehreinheit zu stellen. Sollte diese auch nicht bestanden sein, ist die Prüfung und damit das Modul endgültig nicht bestanden. Bei nicht erscheinen oder bei einem Täuschungsversuch im dritten Prüfungsversuch ist es nicht möglich, eine mündliche Ergänzungsprüfung zu beantragen.

Ein endgültig nicht bestandes Pflichtmodul führt zur Exmatrikulation. Sollte ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden sein, kann ein weiteres Wahlpflichtfach belegt werden.

Seminare, Proseminare, Praktika und das Mentoring können auch nur zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Zu beachten ist, dass ein Wechsel des Proseminars, Seminars oder Praktikums nicht zu einem Zurücksetzen der Fehlversuche führt. Da es sich bei diesen Veranstaltungen um Pflichtmodule handelt, führt ein endgültiges Nicht-bestehen einer dieser Module zur Exmatrikulation.

Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Versuche). Die Wiederholung der Bachelorarbeit muss spätestens 3 Semester nach dem Fehlversuch angemeldet werden. Die Bachelorarbeit ist ein Pflichtmodul und führt bei endgültigem Nicht-bestehen zur Exmatrikulation.

Abgesehen von der Bachelorarbeit gibt es für keine Prüfungsleistung eine Frist, bis zu der Wiederholungsprüfungen erbracht sein müssen. Die Bachelorarbeit muss spätestens drei Semester nach dem Fehlversuch angemeldet werden. Alle Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen müssen selbst durchgeführt werden.

Nein. Alle Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen müssen selbst angemeldet werden.

Falls die Frist zur Anmeldung einer oder mehrerer Prüfungen nicht eingehalten wurde, kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine Nachmeldung erfolgen. Hierzu ist der Antrag auf Nachmeldung zum Prüfungstermin an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Bei Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit ist es möglich, gewisse Modulnoten aus der Gesamtnotenberechnung auszuschließen. Diese werden dann als „bestanden“ im Abschlusszeugnis eingetragen und die Notenwerte in einem gesonderten Bereich nachrichtlich ausgewiesen. Zur Berechnung möglicher Streichungen kann das Notenstreicher-Tool genutzt werden, welches freundlicher Weise durch einen Studenten bereitgestellt wird. Der Antrag zur Notenstreichung muss beim ZPA gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass  Abschlussarbeiten (das sind insbesondere Bachelor- und Master-Arbeiten) ausschließlich von Professorinnen und Professoren sowie habilitierten Mitgliedern der Fachgruppe Informatik als Lehrleistung vergeben und von den Studierenden als Lernleistung erbracht werden.

Die dazu berechtigten Mitglieder der Fachgruppe Informatik vergeben und betreuen Abschlussarbeiten daher im Rahmen der Lehre. Dies kann die Einbindung in laufende Forschungsvorhaben auch im Rahmen längerfristiger Kooperationen mit Fachgruppen-externen Forschungsgruppen oder der Wirtschaft beinhalten.

Extern ausgeschriebene Arbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.

Für eine erfolgreiche Abschlussarbeit sind die einzelnen Schritt hier aufgelistet.

Wechsel, Umsteigen, Aussteigen

Du kommst von einer anderen Uni oder einem anderen Studiengang und möchtest zum Studiengang Bachelor Informatik wechseln? Dann geht es für dich direkt in ein höheres Fachsemester. Hierzu lässt du deine bisherigen Studienleistungen anrechnen , wobei mindestens 15 CP nötig sind, um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden. Das Studierendensekretariat benötigt eine Eidesstattliche Versicherung, in der du versicherst, dass du keinen Studiengang beziehungsweise Studienfach endgültig nicht bestanden hast oder zu keiner erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden kannst.

Achte bei deiner Bewerbung auf die Fristen vom  15.1. für das  Sommer- und vom 15.7. für das Wintersemester.  

Ja, sofern die Leistungen für den Bachelor-Studiengang Informatik relevant sind.

Problematisch kann es werden, falls du zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen wirst oder ein Studienfach endgültig nicht bestanden hast. 

In dem Fall ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die mindestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldung bzw. Einschreibefrist der Hochschule vorliegen muss. 

Zweifel am Studium wird sicherlich jede und jeder irgendwann bekommen, egal in welchem Semester man sich gerade befindet. 

Bei der Ursachenanalyse und einer möglichen Neuorientierung, ist der erste Schritt, auf das Mentoring-Team Informatik zuzugehen und dort ein Beratungsgespräch zu führen.

Auch sind die folgenden Beratungsangebote hilfreich:

Bevor du den Schritt gehst, vereinbare ein Beratungsgespräch beim Mentoring-Team Informatik.

Du magst die Informatik, aber das Studium ist nicht das richtige? Womöglich zu theoretisch? Dann ist der duale Ausbildungsgang MATSE etwas für dich: eine ausgeglichene Kombination aus Mathematik und Informatik auf praktischer Grundlage. 

Die Informatik und die RWTH ganz zu verlassen und den Berufseinstieg neu zu starten, aber sehr wohl dabei deine bereits erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen mitzunehmen, bietet dir SWITCH.

Kontaktiere das zentrale Prüfungsamt, damit bei der Ausstellung deines Kontoauszugs ein zusätzlicher Vermerk des weiterhin bestehenden Prüfungsanspruchs ergänzt wird. 

Hilfe, Ansprechpersonen und Anlaufstellen

Literatur zu laufenden Veranstaltungen der Fachgruppe Informatik finden Sie im sogenannten „Handapparat“ der Informatik-Bibliothek.

Die Informatik-Bibliothek bietet vielfältige Recherchemöglichkeiten für die Literatursuche und führt dazu auch regelmäßig Schulungen durch. Anmeldelisten zu den Schulungen liegen in der Bibliothek aus.

Zusammen mit der Fachschaft hat die Fachgruppe Informatik ein Mentoring-Programm entwickelt, das sich der Vielzahl von Fragen, Problemen und Unsicherheiten, mit denen sich Studierende insbesondere in der Anfangsphase ihres Studiums konfrontiert sehen und die sehr belastend sein können, annimmt.

Das Mentoring-Team hilft den Studienanfängerinnen und -anfängern mit intensiver Betreuung und effektiver Beratung dabei, die schwierige Anfangsphase ihres Studiums erfolgreich zu meistern.

Außerdem bietet die Zentrale Studienberatung der RWTH Aachen während der gesamten Studienzeit bei persönlichen Belastungen und Krisen sowie bei allen Fragen und Problemen, die das Studium beeinträchtigen können wie

  • Störungen der Arbeits- und Lernfähigkeit,
  • Motivationsprobleme,
  • Prüfungs- und Vortragsangst oder andere Ängste,
  • Stimmungsschwankungen,
  • Orientierungs- oder Entscheidungsschwierigkeiten,
  • Kontaktprobleme,
  • Krisen- und Konfliktsituationen

eine psychologische Beratung an. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf dieses Angebot wahrzunehmen.