Promotion in der Fakultät für Informatik
Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Promotion – von der ersten Orientierung bis zum Abschlussverfahren.
In der Regel wird an der Fakultät 9 im Rahmen einer Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an einem Lehrstuhl promoviert. Die Promotionsthemen werden direkt von den Lehrstühlen vergeben; aktuelle Ausschreibungen und mögliche Forschungsgebiete sind den jeweiligen Lehrstuhlwebseiten zu entnehmen. Hier gibt es eine Übersicht der aktuellen Forschungsgruppen.
Eine klare Orientierung über den gesamten Promotionsprozess an der Fakultät 9, einschließlich der Aspekte, die vor und während der Promotion zu beachten sind, ist auf dieser Seite zusammengefasst.
Die Schritte 1 und 2 sollten innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Promotion durchgeführt werden. Die weiteren Schritte werden dann kurz vor bzw. direkt nach Abschluss der Promotion vorgenommen.
Die genauen Regelung für die Promotion an der Fakultät für Informatik befinden sich in der Promotionsordnung der Fakultät für Informatik.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Promotion an der Fakultät für Informatik zugelassen werden zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
ein Abschluss nach einem einschlägigen, informatikbezogenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für den ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
ein Abschluss nach einem einschlägigen, informatikbezogenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern sowie darauf aufbauenden, angemessenen und auf die Promotion vorbereitenden Studien in den Promotionsfächern, oder
der Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG.
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung
Bevor die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgen kann, wird eine Betreuungsvereinbarung mit einer Professorin oder einem Professor der Informatik benötigt. Eine Liste der Professorinnen und Professoren der Informatik finden Sie auf der Website der Fakultät für Informatik.
2. Schritt: Zulassung zur Promotion
Benötigte Dokumente
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion werden folgende Dokumente benötigt:
- Die unterschriebene Betreuungsvereinbarung aus Schritt 1
- Ein Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. ein Abiturzeugnis)
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Ein Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, das die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie einen der folgenden Studiengänge an der RWTH erfolgreich abgeschlossen haben:
- Master Informatik
- Master Data Science
- Master Software Systems Engineering
- Master Media Informatics
- Ein Nachweis darüber, dass keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorliegt.
Der Doktorgrad kann gemäß § 22 (1d) der Promotionsordnung entzogen werden, wenn eine vorsätzlich begangene Straftat vorliegt, die zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geführt hat. Aus diesem Grund wird sowohl für die Zulassung zur Promotion als auch später für die Zulassung zur Promotionsprüfung (Schritt 4) ein Nachweis verlangt, dass eine solche Verurteilung nicht vorliegt. Dieser Nachweis kann entweder durch einen gültigen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (z. B. an der RWTH) oder durch ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) erbracht werden. Das Führungszeugnis müssen Sie direkt von der ausstellenden Behörde (z. B. der Stadt Aachen) an folgende Adresse senden lassen:Christina Rensinghof
Promotionsbüro der Fakultät für Informatik
Ahornstraße 55
52074 Aachen
Antragsstellung über Paperless
Den Antrag auf Zulassung zur Promotion in der Fakultät für Informatik stellen Sie über den Antrag zur Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Informatik in Paperless. Dort können Sie sich über das RWTH Single Sign-On (SSO) anmelden. Sollten Sie keinen Single-Sign-On-Account besitzen, erstellen Sie bitte einen lokalen Account direkt in Paperless. Sollten Sie dabei Probleme haben, wenden Sie sich bitten an das Promotionsbüro der Fakultät für Informatik.
Mit RWTH Single Sign-On (SSO)
Sollten Sie bereits einen SSO-Account aus einem früheren Studium an der RWTH besitzen, können Sie den Antrag direkt hier stellen. Ist dies nicht der Fall, legen Sie bitte zunächst ein Studiengangsprofil für den Studiengang Informatik (Promotion) in Paperless an. Wenn Sie noch keine Matrikelnummer haben, verwenden Sie bitte die Nummer „123456“. Anschließend können Sie den Antrag hier stellen.
Falls Sie dies aufgrund eines anderen Antrags noch nicht getan haben, wird Paperless Sie zunächst fragen, ob Ihre Adresse aus dem RWTH-IDM übernommen werden darf. Danach können Sie den Studiengang auswählen, unter dem Sie den Antrag stellen möchten. Sollten einer der folgenden Studiengänge zutreffen, nutzen Sie bitte diesen:
- Master Informatik
- Master Data Science
- Master Software Systems Engineering
- Master Media Informatics
Falls Sie nur einen anderen Studiengang auswählen können, wählen Sie zunächst diesen.
Sollte Ihnen im nächsten Schritt angezeigt werden, dass der Antrag für den ausgewählten Studiengang nicht verfügbar ist, wählen Sie bitte die Option „Antrag für einen anderen Studiengang stellen“ und anschließend den Studiengang Informatik (Promotion).
Ohne RWTH Single Sign-On
Sollten Sie keinen Zugriff auf den RWTH Single Sign-On haben, müssen Sie sich einen lokalen Account in Paperless erstellen. Danach legen Sie in Paperless Ihre Kontaktdaten und auch ein Studiengangsprofil für den Studiengang Informatik (Promotion) an. Falls Sie noch keine Matrikelnummer haben, verwenden Sie bitte die Nummer „123456“. Anschließend können Sie den Antrag hier stellen.
Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Promotion
Sobald der Antrag in Paperless eingereicht wurde, wird er vom Promotionsbüro bearbeitet. Je nach Art des Antrags kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern.
Bei Anträgen, bei denen die Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Studienabschluss, der für die Zulassung zur Promotion genutzt wird, im Ausland erworben wurde, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesen Fällen müssen andere Stellen die Hochschulzugangsberechtigung prüfen und es werden ggf. Auflagen für die Promotion festgelegt.
Sie erhalten anschließend über Paperless den Bescheid über die Zulassung zur Promotion. Mit diesem Bescheid können Sie sich in das Promotionsstudium der RWTH einschreiben.
3. Schritt: Bennenung der zweit-/drittgutachtenden Personen
In Schritt 1 haben Sie bereits die erstgutachtende Person festgelegt. In Schritt 3 können Sie die zweitgutachtende Person über den Antrag auf Bestellung einer gutachtenden Person beantragen. Bevor Sie diesen Antrag stellen sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Person absprechen.
In der Regel sollte eine gutachtende Person Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer, außerplanmäßige Professorin bzw. Professor, Honorarprofessorin bzw. Honorarprofessor oder Privatdozentin bzw. Privatdozent einer anderen deutschen oder ausländischen Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sein. Außerdem ist erforderlich, dass mindestens eine der gutachtenden Personen ein Wahlrecht in der Fakultät für Informatik besitzt. Dies ist in den meisten Fällen durch die erstgutachtende Person gegeben. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann es notwendig sein eine drittgutachtende Person zu bestellen.
Für diesen Schritt benötigen Sie außerdem die unterschriebene Befangenheitserklärung der zweit- bzw. drittgutachtenden Person.
Bearbeitung des Antrag
Sobald der Antrag in Paperless eingereicht wurde, wird er vom Promotionsbüro bearbeitet. Je nach Art des Antrags kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Sie erhalten anschließend über Paperless den Bescheid über die Bennenung der zweit-/drittgutachtenden Personen.
4. Schritt: Zulassung zur Promotionsprüfung
Bei der Zulassung zur Promotionsprüfung reichen Sie die Dissertationsschrift zur Begutachtung ein. Für den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung werden folgende Dokumente benötigt:
- Die Dissertationsschrift
- Ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Gute Wissenschaftliche Praxis“
- Sollten Sie diesen Kurs bereits in einem Masterstudiengang an der RWTH belegt haben, müssen Sie ihn nicht erneut absolvieren.
- Ein Nachweis darüber, dass keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorliegt.
- Wie in Schritt 2 beschrieben kann dieser Nachweis entweder über einen gültigen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (z. B. an der RWTH) oder durch ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) erbracht werden. Das Führungszeugnis müssen Sie von der ausstellenden Behörde (z. B. der Stadt Aachen) direkt an folgende Adresse senden lassen:
Christina Rensinghof
Promotionsbüro der Fakultät für Informatik
Ahornstraße 55
52074 Aachen
- Wie in Schritt 2 beschrieben kann dieser Nachweis entweder über einen gültigen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (z. B. an der RWTH) oder durch ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) erbracht werden. Das Führungszeugnis müssen Sie von der ausstellenden Behörde (z. B. der Stadt Aachen) direkt an folgende Adresse senden lassen:
Ablauf
Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung finden Sie in Paperless. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie über Paperless einen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung der Zulassung zur Promotionsprüfung.
Gleichzeitig werden die Gutachtenden über den Eingang der Dissertation informiert und gebeten, die Gutachten innerhalb von drei Monaten an das Promotionsbüro zu senden. Sobald die Gutachten eingegangen sind, werden Sie vom Promotionsbüro über deren Eingang sowie über den Beginn der Auslagephase informiert. Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen. Sie können nun bereits beginnen, die Promotionsprüfung zu planen, indem Sie Überlegungen zu Ort und Zeit der Prüfung sowie zur weiteren Zusammensetzung der Kommission anstellen.
5. Schritt: Bestellung der Kommission
Für die Prüfung sollten Sie Ort und Zeit für den öffentlichen Vortrag (Oberseminar) und die im Anschluss stattfindende nicht-öffentliche Prüfung mit allen Kommissionsmitgliedern abstimmen. Die Einladung zur Prüfung an die Kommissionsmitglieder sowie die Dekane der anderen Fakultäten erfolgt per Email über das Promotionsbüro. Die Einladung zum Oberseminar versenden Sie selbst per Email nach dieser Anleitung.
Die Prüfungskommission besteht aus insgesamt 4 (ggf. 5) Personen:
Erst- und Zweitgutachtende Person, die Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer, außerplanmäßige Professorin bzw. Professor, Honorarprofessorin bzw. Honorarprofessor oder Privatdozentin bzw. Privatdozent einer anderen deutschen oder ausländischen Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sein müssen. Außerdem muss mindestens eine/r der beiden ein Wahlrecht in der Fakultät für Informatik besitzen. Dies ist in den meisten Fällen durch die erstgutachtende Person gegeben. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann es notwendig sein eine drittgutachtende Person mit Wahlrecht in der Fakultät 9 der RWTH zu bestellen.
Zusätzlich benötigen Sie eine/n Vorsitzende/n und eine/n Fachprüfer/in aus der Informatik der RWTH. Das zu prüfende Fach darf dem Dissertationsthema nicht zu ähnlich sein und muss eine Informatik-Veranstaltung der RWTH sein, die nicht von einer/m der gutachtenden Personen gehalten wird.
Den Antrag auf Bestellung der Kommission stellen Sie ebenfalls in Paperless.
6. Schritt: Publikation
Für die Veröffentlichung in der Universitäts-Bibliothek der RWTH benötigen Sie eine gedruckte und fest gebundene Fassung Ihrer Dissertation. Diese muss das Deckblatt der Fakultät der Informatik in exakt dieser Formatierung enthalten. Die Eidesstattliche Erklärung kann, muss aber nicht, Teil der Dissertationsschrift sein.
Die Bibliothek empfiehlt vor der Einreichung Kontakt aufzunehmen (pub.services@ub.rwth-aachen.de), um unnötigen Aufwand durch Korrekturen im Nachhinein zu vermeiden. Auf dieser Seite https://www.ub.rwth-aachen.de/cms/ub/forschung/wissenschaftliches-publizieren/dissertationen/~hrxs/online-veroeffentlichung/ ist der Prozess ausführlich beschrieben. Nicht vergessen werden dürfen z. B. der Autorenvertrag und die Veröffentlichung über RWTH Publications.
Im Anschluss an die Einreichung bei der Bibliothek wird das Exemplar mit der Empfangsbescheinigung zum Promotionsbüro geschickt und bestätigt. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung über die Bibliothek. Dies ist der Moment ab dem Sie zum Führen des Titels Dr. rer. nat. oder Dr.-Ing. berechtigt sind.
Sobald dieser Schritt erfolgt ist, wird die Urkunde erstellt. Sie erhalten über die Fertigstellung eine Nachricht per Email und können dann entscheiden, ob Sie die Urkunde persönlich abholen oder per Postversand erhalten möchten.