Einschreibung

Nein, eine Einschreibung zum Sommersemester in das erste Fachsemester ist nicht möglich.

Eine Umschreibung in den Masterstudiengang ist spätestens am 31. Oktober für das Wintersemester und am 30. April für das Sommersemester möglich. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang erbracht und bewertet sein. Im Fall der Bachelorarbeit genügt auch eine Bestätigung, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden wurde.

Achtung: um den Bachelorstudiengang noch im Sommersemester abzuschließen, müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30. September erbracht werden, für einen Abschluss im Wintersemester müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 31. März erbracht werden. Werden die letzten Prüfungsleistungen erst nach dem entsprechenden Stichtag erbracht, ist ein Wechsel in den Masterstudiengang wie oben beschrieben zwar möglich, allerdings erhöht sich trotzdem die Anzahl der Fachsemester, die für den Bachelorstudiengang benötigt wurden.

Module, Stundenpläne, Prüfungsordnung

Deinen Stundenplan stellst du die selber zusammen. Wir empfehlen den folgen den Studienverlauf für dein  Lehramtsstudium „Gymnasium und Gesamtschule“ und „Berufskolleg„.  

Details zur Belegung findest du in den aktuellen Prüfungsordnungen (2023).

Der Stundenplan der PO2018 (GyGe bzw. BK) ist für all diejenigen interessant, die vor dem WS 22/23 mit dem Studium begonnen haben. 

Eine Übersicht zu den Vor- und Nachteilen eines Wechsels zur PO 2023 sowie der Antrag sind hier zu finden.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich, da alle Module der PO 2018 anerkannt werden und dadurch keine neuen Anforderungen entstehen. Inhaltlich macht es vor allem Sinn, wenn TI noch nicht bestanden wurde und stattdessen dann die beiden neu eingeführten Module „Einführung in die Informatik“ aus dem 1. Sememster und „Didaktische Zugänge zur Informatik“ aus dem 3. Semester belegt und geprüft werden sollen.

 

Im Laufe des Studiums hast du  Vorlieben für bestimmte Themen entwickelt, sei es durch die Belegung bestimmter Module oder einen Hiwijob. Die aktuellen Angebote für Abschlussarbeiten findest du auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Forschungsbereiche. Die meisten Abschlussarbeiten für das Lehramtsstudium findest du in der Didaktik der Informatik oder im Bereich der Lerntechnologien.

Für evtl. mögliche „externe“ Abschlussarbeiten beachten: Alls Abschlussarbeiten werden grundsätzlich durch professorale oder habilitierte Mitglieder der Fachgruppe Informatik ausgegeben.

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 40 Credits im Fach Informatik erreicht sein.

Folgende Punkte sind notwendig:

  1. Thema mit Betreuungsperson identifizieren, vorbereiten, ausdiskutieren und finalisieren.
  2. Die Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt prüft die Anmeldevoraussetzungen und gibt das Anmeldeformular per Email aus.
  3. Dieses Anmeldeformular in Absprache mit der Betreuungsperson ausfüllen. 
  4. Das Formular wird anschließend vom der Erstgutachterin bzw. -gutachter signiert.
  5. Du bekommst das komplett ausgefüllte und von den Prüfer:innen signierte Formular zurück.
  6. Stelle beim Prüfungsausschuss Informatik den Antrag zur Anmeldung deiner Abschlussarbeit (https://pa.informatik.rwth-aachen.de/application/register-thesis) und lade dein komplett ausgefülltes Formular hoch.
  7. Der Prüfungsausschuss Informatik legt den Tag der Vergabe fest, an welchem die Bearbeitungszeit beginnt.
  8. Du wirst über deinen Abgabetermin informiert.
  9. Deine Abschlussarbeit gibst du entsprechend der Regularien deiner Prüfungsordnung fristgerecht ab.
  10. Einen Termin und auch die Sprache für das Kolloquium ist mit dem Erstgutachter zu vereinbaren. Der Termin kann auch vor der endgültigen Abgabe der Abschlussarbeit liegen.

Hinweise:

  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur aufgrund von Krankheit (ggf. Attest beilegen), bei höherer Gewalt oder aus Gründen, die in der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu vertreten sind, erfolgen und muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier Wochen verlängert werden. Das entsprechende Formular ist auf den Webseiten des Prüfungsausschusses zu finden und sollte frühzeitig vor Ablauf der Frist beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
  • Externe Abschlussarbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.

Die Prüfungsordnungen (PO) werden immer wieder den aktuellen Herausforderungen – gerade im Fach Informatik – angepasst. 

Ab dem Wintersemester 23/24 gilt die PO (2023) für Lehramt Informatik GyGe und BK. 

Die jeweiligen POs von 2017 bleiben bis zum 30.09.2027 weiterhin gültig.

Ein Modulhandbuch listet alle Module des Studiengangs auf. Man findet dort eine inhaltliche Beschreibung, die dozierende Person, Prüfungen, Credits usw.

In der Endphase des Studiums bzw. zur Überbrückung bis zum Einstieg in einen Master-Studiengang ist es möglich Module aus dem Master vorzuziehen.

Diese Module werden bei einem Wechsel in einen der Master-Studiengänge angerechnet. Nach §9 (1) der ÜPO 2015 können Module, die für den Master abgelegt werden sollen, frühestens nach dem Erwerb von in der Regel 120 CP des Bachelorstudiums belegt werden und sollen einen Gesamtumfang von 30 CP nicht überschreiten. 

Die Anmeldung zu vorgezogenen Masterprüfungen, die auch in den Master-Studiengängen angerechnet werden sollen, geschieht in RWTHonline.

Bitte beachten Sie, dass vorgezogene Masterprüfungen, die nicht bestanden werden, nur nach erfolgter Einschreibung in den Master wiederholt werden können, d.h. es kann nur ein Prüfungsversuch vorgezogen werden.

Prüfungsleistung und Anerkennung

Die Prüfungen zu den Modulen können ganz unterschiedlichen Charakter haben; sie können in Klausurform oder mündlich erfolgen, oder auch als Hausaufgabe, als kontinuierliche praktische Leistung, oder auch als eine Kombination mehrerer Prüfungsformen. Eine detaillierte Beschreibung und Auflistung ist im Modulhandbuch zu finden. 

Hier sind auch die Bedingungen beschrieben, um für die Prüfung zugelassen zu werden. 

Ausnahmen davon regelt der Prüfungsausschuss auf Antrag.

Grundsätzlich werden alle Prüfungen über RWTHOnline angemeldet. Details zu den Anmelde- und Abmelderegelung findest du auf den Seiten des ZPAs.
 
Ausgenommen davon sind die Proseminare, Seminare, Praktika und die Bachelorarbeit. Die Zuteilung zu den Proseminaren, Seminaren und Praktika findet über das Supra-System im vorherigen Semester statt. Eine offizielle Anmeldung zur Prüfungsleistung dieser Veranstaltungen erfolgt automatisch, falls bis drei Wochen nach der jeweiligen Vorbesprechung kein Rücktritt erfolgt ist.
 
Zur Anmeldung der Bachelorarbeit siehe die Frage „Ich stehe kurz vor der Bachelorarbeit. Was ist zu beachten?“ auf dieser Seite.
Die Modulbeschreibung gibt vor, welche Zulassungsvoraussetzung für eine Prüfung besteht: Das kann zum Beispiel die Teilnahme an Übungen sein. Die genauen Bedingungen dafür werden von den Dozierenden am Anfang der Veranstaltung bekanntgegeben. Eine erfolgreiche Zulassung zur Prüfung gilt übrigens für alle Prüfungsversuche in demselben Semester (oder auch im Folgesemester). Danach verfallen sie. 
 
Für bestimmt Module müssen Leistungen im Vorfeld erbracht sein. z.B. kann die Bachelorarbeit im Unterrichtsfach Informatik erst dann ausgegeben werden, wenn mindestens 40 CP aus dem Fach Informatik erreicht worden sind. Die Masterarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn für beide Fächer
sowie das Bildungswissenschaftliche Studium und DSSZ insgesamt 57 CP erreicht sind.

Ja, nach einem nicht ausreichenden dritten schriftlichen Prüfungsversuch (§ 14 (2) ÜPO). Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses des dritten Fehlversuchs, spätestens im Termin zur Einsichtnahme bei der jeweiligen Lehreinheit zu  stellen.

Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

Eine nicht-bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Somit hat man für jede Prüfung, mit Ausnahme der Bachelorarbeit, drei Prüfungsversuche. Sollten alle drei Prüfungsversuche nicht bestanden werden, gibt es bei Klausuren die Möglichkeit, im Anschluss an den dritten Fehlversuch eine mündliche Ergänzungsprüfung bei der jeweiligen Lehreinheit zu beantragen. Der Antrag auf Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses des dritten Prüfungsversuchs, spätestens im Termin zur Einsichtnahme bei der jeweiligen Lehreinheit zu stellen. Sollte diese auch nicht bestanden sein, ist die Prüfung und damit das Modul endgültig nicht bestanden. Bei nicht erscheinen oder bei einem Täuschungsversuch im dritten Prüfungsversuch ist es nicht möglich, eine mündliche Ergänzungsprüfung zu beantragen.

Ein endgültig nicht bestandes Pflichtmodul führt zur Exmatrikulation. Sollte ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden sein, kann ein weiteres Wahlpflichtfach belegt werden.

Seminare, Proseminare, Praktika und das Mentoring können auch nur zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Zu beachten ist, dass ein Wechsel des Proseminars, Seminars oder Praktikums nicht zu einem Zurücksetzen der Fehlversuche führt. Da es sich bei diesen Veranstaltungen um Pflichtmodule handelt, führt ein endgültiges Nicht-bestehen einer dieser Module zur Exmatrikulation.

Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Versuche). Die Wiederholung der Bachelorarbeit muss spätestens 3 Semester nach dem Fehlversuch angemeldet werden. Die Bachelorarbeit ist ein Pflichtmodul und führt bei endgültigem Nicht-bestehen zur Exmatrikulation.

Abgesehen von der Bachelorarbeit gibt es für keine Prüfungsleistung eine Frist, bis zu der Wiederholungsprüfungen erbracht sein müssen. Die Bachelorarbeit muss spätestens drei Semester nach dem Fehlversuch angemeldet werden. Alle Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen müssen selbst durchgeführt werden.

Nein. Alle Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen müssen selbst angemeldet werden.

Falls die Frist zur Anmeldung einer oder mehrerer Prüfungen nicht eingehalten wurde, kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine Nachmeldung erfolgen. Hierzu ist der Antrag auf Nachmeldung zum Prüfungstermin an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Bei Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit ist es möglich, gewisse Modulnoten aus der Gesamtnotenberechnung auszuschließen. Diese werden dann als „bestanden“ im Abschlusszeugnis eingetragen und die Notenwerte in einem gesonderten Bereich nachrichtlich ausgewiesen. Zur Berechnung möglicher Streichungen kann das Notenstreicher-Tool genutzt werden, welches freundlicher Weise durch einen Studenten bereitgestellt wird. Der Antrag zur Notenstreichung muss beim ZPA gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass  Abschlussarbeiten (das sind insbesondere Bachelor- und Master-Arbeiten) ausschließlich von Professorinnen und Professoren sowie habilitierten Mitgliedern der Fachgruppe Informatik als Lehrleistung vergeben und von den Studierenden als Lernleistung erbracht werden.

Die dazu berechtigten Mitglieder der Fachgruppe Informatik vergeben und betreuen Abschlussarbeiten daher im Rahmen der Lehre. Dies kann die Einbindung in laufende Forschungsvorhaben auch im Rahmen längerfristiger Kooperationen mit Fachgruppen-externen Forschungsgruppen oder der Wirtschaft beinhalten.

Extern ausgeschriebene Arbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden.

Für eine erfolgreiche Abschlussarbeit sind die einzelnen Schritt hier aufgelistet.

Wechsel, Umsteigen, Aussteigen

Du kommst von einer anderen Uni oder einem anderen Studiengang und möchtest zum Studiengang Bachelor Lehramt Informatik wechseln? Dann geht es für dich direkt in ein höheres Fachsemester. Hierzu lässt du deine bisherigen Studienleistungen anrechnen , wobei mindestens 15 CP nötig sind, um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden. Das Studierendensekretariat benötigt eine Eidesstattliche Versicherung, in der du versicherst, dass du keinen Studiengang beziehungsweise Studienfach endgültig nicht bestanden hast oder zu keiner erforderlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden kannst. Unter Umständen brauchst du auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Achte bei deiner Bewerbung auf die Fristen vom  15.1. für das  Sommer- und vom 15.7. für das Wintersemester.  

Ja, sofern die Leistungen für den Bachelor-Studiengang Informatik relevant sind.

Problematisch kann es werden, falls du zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen wirst oder ein Studienfach endgültig nicht bestanden hast. 

In dem Fall ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die mindestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldung bzw. Einschreibefrist der Hochschule vorliegen muss. 

Zweifel am Studium wird sicherlich jede und jeder irgendwann bekommen, egal in welchem Semester man sich gerade befindet. 

Bei der Ursachenanalyse und einer möglichen Neuorientierung, ist der erste Schritt, auf das Mentoring-Team Informatik zuzugehen und dort ein Beratungsgespräch zu führen.

Auch sind die folgenden Beratungsangebote hilfreich:

Bevor du den Schritt gehst, vereinbare ein Beratungsgespräch beim Mentoring-Team Informatik.

Du magst die Informatik, aber das Studium ist nicht das richtige? Womöglich zu theoretisch? Dann ist der duale Ausbildungsgang MATSE etwas für dich: eine ausgeglichene Kombination aus Mathematik und Informatik auf praktischer Grundlage. 

Die Informatik und die RWTH ganz zu verlassen und den Berufseinstieg neu zu starten, aber sehr wohl dabei deine bereits erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen mitzunehmen, bietet dir SWITCH.

Kontaktiere das zentrale Prüfungsamt, damit bei der Ausstellung deines Kontoauszugs ein zusätzlicher Vermerk des weiterhin bestehenden Prüfungsanspruchs ergänzt wird. 

Hilfe, Ansprechpersonen und Anlaufstellen

Literatur zu laufenden Veranstaltungen der Fachgruppe Informatik finden Sie im sogenannten „Handapparat“ der Informatik-Bibliothek.

Die Informatik-Bibliothek bietet vielfältige Recherchemöglichkeiten für die Literatursuche und führt dazu auch regelmäßig Schulungen durch. Anmeldelisten zu den Schulungen liegen in der Bibliothek aus.

Deine zuständige Ansprechperson für den Studiengang Lehramt ist Prof. Ulrik Schroeder

Email: beratung-lehramt@informatik.de
Telefon: +49 241 80 21930

Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gern an: 

Solltest du unsicher sein, wer zuständig ist, schreib an die zentrale Kontaktstelle informatik@rwth-aachen.de 

Zusammen mit der Fachschaft hat die Fachgruppe Informatik ein Mentoring-Programm entwickelt, das sich der Vielzahl von Fragen, Problemen und Unsicherheiten, mit denen sich Studierende insbesondere in der Anfangsphase ihres Studiums konfrontiert sehen und die sehr belastend sein können, annimmt.

Das Mentoring-Team hilft den Studienanfängerinnen und -anfängern mit intensiver Betreuung und effektiver Beratung dabei, die schwierige Anfangsphase ihres Studiums erfolgreich zu meistern.

Außerdem bietet die Zentrale Studienberatung der RWTH Aachen während der gesamten Studienzeit bei persönlichen Belastungen und Krisen sowie bei allen Fragen und Problemen, die das Studium beeinträchtigen können wie

  • Störungen der Arbeits- und Lernfähigkeit,
  • Motivationsprobleme,
  • Prüfungs- und Vortragsangst oder andere Ängste,
  • Stimmungsschwankungen,
  • Orientierungs- oder Entscheidungsschwierigkeiten,
  • Kontaktprobleme,
  • Krisen- und Konfliktsituationen

eine psychologische Beratung an. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf dieses Angebot wahrzunehmen.

Alle Informatik-Lehrämtler treffen sich in einem gemeinsamen Moodle-Lehraum. Hier findest du alle  Informationen zu spezifischen Veranstaltungen, Deadlines, Ausschreibungen für Abschlussarbeiten und auch die Termine zu den Lehramtstreffen versendet. Solltest du dazu keinen Zugriff haben, wende dich an beratung-lehramt@informatik.de mit der Bitte um die Aufnahme.