Promotion in der Fakultät für Informatik
Das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und das Promotionsvorhaben an der Fakultät soll aufgenommen werden. Auf dieser Seite finden sich alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Promotion – von der ersten Orientierung bis zum Abschlussverfahren.
In der Regel wird an der Fakultät im Rahmen einer Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl promoviert. Die Promotionsthemen werden direkt von den Lehrstühlen vergeben; aktuelle Ausschreibungen und mögliche Forschungsgebiete sind den jeweiligen Lehrstuhlwebseiten zu entnehmen.
Eine klare Orientierung über den gesamten Promotionsprozess an der Fakultät, einschließlich der Aspekte, die vor und während der Promotion zu beachten sind, ist auf dieser Seite zusammengefasst.
Die Schritte 1 und 2 sollten innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Promotion durchgeführt werden. Die weiteren Schritte werden dann kurz vor bzw. direkt nach Abschluss der Promotion vorgenommen.
Die genauen Regelung für die Promotion an der Fakultät für Informatik befinden sich der Promotionsordnung der Fakultät für Informatik.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Promotion an der Fakultät für Informatik zugelassen werden zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
ein Abschluss nach einem einschlägigen, informatikbezogenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für den ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
ein Abschluss nach einem einschlägigen, informatikbezogenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern sowie darauf aufbauenden, angemessenen und auf die Promotion vorbereitenden Studien in den Promotionsfächern, oder
der Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG.
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung
Bevor die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgen kann, wird eine Betreuungsvereinbarung mit einer Professorin oder einem Professor der Informatik benötigt. Eine Liste der Professorinnen und Professoren der Informatik finden Sie auf der Website der Fakultät für Informatik.
2. Schritt: Zulassung zur Promotion
Benötigte Dokumente
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion werden folgende Dokumente benötigt:
- Die unterschriebene Betreuungsvereinbarung aus Schritt 1
- Ein Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. ein Abiturzeugnis)
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Ein Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, das die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie einen der folgenden Studiengänge an der RWTH erfolgreich abgeschlossen haben:
- Master Informatik
- Master Data Science
- Master Software Systems Engineering
- Master Media Informatics
- Ein Nachweis darüber, dass keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorliegt.
Der Doktorgrad kann gemäß § 22 (1d) der Promotionsordnung entzogen werden, wenn eine vorsätzlich begangene Straftat vorliegt, die zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geführt hat.Aus diesem Grund wird sowohl für die Zulassung zur Promotion als auch später für die Zulassung zur Promotionsprüfung (Schritt 4) ein Nachweis verlangt, dass eine solche Verurteilung nicht vorliegt. Dieser Nachweis kann entweder durch einen gültigen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (z. B. an der RWTH) oder durch ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) erbracht werden.Das Führungszeugnis müssen Sie direkt von der ausstellenden Behörde (z. B. der Stadt Aachen) an folgende Adresse senden lassen:Ina Rensinghof
Promotionsbüro der Fakultät für Informatik
Ahornstraße 55
52074 Aachen
Antragsstellung über Paperless
Den Antrag auf Zulassung zur Promotion in der Fakultät für Informatik müssen Sie über den Antrag zur Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Informatik in Paperless stellen. In Paperless können Sie sich über das RWTH Single Sign-On (SSO) anmelden. Sollten Sie keinen Single-Sign-On-Account besitzen, können Sie auch einen lokalen Account in Paperless erstellen. Sollten Sie dabei Probleme haben wenden Sie sich bitten an das Promotionsbüro der Fakultät für Informatik.
Mit RWTH Single Sign-On (SSO)
Sollten Sie bereits einen SSO-Account aus einem früheren Studium an der RWTH besitzen, können Sie den Antrag direkt hier stellen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie zunächst in Paperless ein Studiengangsprofil für den Studiengang Informatik (Promotion) anlegen. Wenn Sie noch keine Matrikelnummer haben, verwenden Sie bitte die Nummer „123456“. Anschließend können Sie den Antrag hier stellen.
Falls Sie dies aufgrund eines anderen Antrags noch nicht getan haben, wird Paperless Sie zunächst fragen, ob Ihre Adresse aus dem RWTH-IDM übernommen werden darf.
Danach können Sie den Studiengang auswählen, unter dem Sie den Antrag stellen möchten. Sollten Sie einen der folgenden Studiengänge auswählen können, nutzen Sie bitte diesen:
- Master Informatik
- Master Data Science
- Master Software Systems Engineering
- Master Media Informatics
Falls Sie nur einen anderen Studiengang auswählen können, wählen Sie zunächst diesen.
Sollte Ihnen im nächsten Schritt angezeigt werden, dass der Antrag für den ausgewählten Studiengang nicht verfügbar ist, wählen Sie bitte die Option „Antrag für einen anderen Studiengang stellen“ und anschließend den Studiengang Informatik (Promotion).
Ohne RWTH Single Sign-On
Sollten Sie keinen Zugriff auf den RWTH Single Sign-On haben, müssen Sie sich einen lokalen Account in Paperless erstellen. Danach müssen Sie in Paperless Ihre Kontaktdaten und auch ein Studiengangsprofil für den Studiengang Informatik (Promotion) anlegen. Falls Sie noch keine Matrikelnummer haben, verwenden Sie bitte die Nummer „123456“. Anschließend können Sie den Antrag hier stellen.
Bearbeitung des Antrag / Zulassung
Sobald der Antrag in Paperless eingereicht wurde, wird er vom Promotionsbüro bearbeitet. Je nach Art des Antrags kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern.
Bei Anträgen, bei denen die Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Studienabschluss, der für die Zulassung zur Promotion genutzt wird, im Ausland erworben wurde, kann die Bearbeitung länger dauern. In diesen Fällen müssen andere Stellen die Hochschulzugangsberechtigung prüfen, und es können gegebenenfalls Auflagen für die Promotion festgelegt werden.
Sie erhalten anschließend über Paperless den Bescheid über die Zulassung zur Promotion. Mit diesem Bescheid können Sie sich in das Promotionsstudium der RWTH einschreiben.
3. Schritt: Bennenung der zweit-/drittgutachtenden Personen
In Schritt 1 haben Sie bereits die erstgutachtende Person festgelegt. In diesem Schritt können Sie die zweitgutachtende Person über den Antrag auf Bestellung einer gutachtenden Person beantragen. Bevor Sie diesen Antrag stellen sollten Sie dies mit Ihrer betreunde Person absprechen.
In der Regel sollte eine gutachtende Person Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer, außerplanmäßige Professorin bzw. Professor, Honorarprofessorin bzw. Honorarprofessor oder Privatdozentin bzw. Privatdozent einer anderen deutschen oder ausländischen Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sein. Außerdem ist erforderlich, dass mindestens eine der gutachtenden Personen ein Wahlrecht in der Fakultät für Informatik besitzt. Dies ist in den meisten Fällen die Erstgutachtende Person.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann es notwendig sein eine drittgutachtende Person zu bestellen.
Für diesen Antrag benötigen Sie die unterschriebene Befangenheitserklärung der zweit- bzw. drittgutachtenden Person.
Bearbeitung des Antrag
Sobald der Antrag in Paperless eingereicht wurde, wird er vom Promotionsbüro bearbeitet. Je nach Art des Antrags kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Sie erhalten anschließend über Paperless den Bescheid über die Bennenung der zweit-/drittgutachtenden Personen.
4. Schritt: Zulassung zur Promotionsprüfung
Bei der Zulassung zur Promotionsprüfung reichen Sie die Dissertationsschrift zur Begutachtung ein. Für den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung werden folgende Dokumente benötigt:
- Die Dissertationsschrift
- Ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Wissenschaftliche Integrität“
- Sollten Sie diesen Kurs bereits in einem Masterstudiengang an der RWTH belegt haben, müssen Sie ihn nicht erneut absolvieren.
- Ein Nachweis darüber, dass keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorliegt.
- Wie in Schritt 2 beschrieben kann dieser Nachweis entweder über einen gültigen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst (z. B. an der RWTH) oder durch ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) erbracht werden.
Ablauf
Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung finden Sie (wie bereits in Schritt 2) in Paperless.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie über Paperless einen Bescheid über die Annahme oder Ablehnung der Zulassung zur Promotionsprüfung.
Gleichzeitig werden die Gutachtenden über den Eingang der Dissertation informiert und gebeten, die Gutachten innerhalb von drei Monaten an das Promotionsbüro zu senden. Sobald die Gutachten eingegangen sind, werden Sie vom Promotionsbüro über deren Eingang sowie über den Beginn der Auslagephase informiert. Die Auslagefrist beträgt zwei Wochen.
5. Schritt: Bestellung der Kommission
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6. Schritt: Publikation
Für die Veröffentlichen muss das Deckblatt der Fakultät der Informatik genutzt werden.
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