Auslandsaufenthalte für Studierende der Fachgruppe Informatik

Überblick

Sprachkenntnisse verbessern, Kontakte knüpfen, andere Lehrstile und Kulturen kennenlernen – all das wird durch ein Auslandssemester ermöglicht. Entdecke die Welt während Deines Studiums! Ein Auslandsaufenthalt im Studium öffnet Dir die Türen zu einer Fülle von Möglichkeiten. Tauche ein in eine neue Kultur, erweitere deinen Horizont und entwickele interkulturelles Verständnis. Unsere internationalen  Austauschprogramme bieten Dir die einmalige Chance, in einer fremden Umgebung zu leben und zu lernen. Verbessere deine Sprachkenntnisse und werde fließend in einer neuen Sprache. Knüpfe wertvolle Kontakte, baue ein globales Netzwerk auf und bereite Dich auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vor.

Wer plant, ein Auslandssemester zu absolvieren, muss frühzeitig mit der Planung beginnen – eine Bewerbung auf einen Austauschplatz wird üblicherweise mit fast einem Jahr Vorlauf gefordert. Auf diesen Seiten findest Du eine Übersicht der Austauschmöglichkeiten, die die Informatik der RWTH Dir anbietet, und weitere Informationen zu Bewerbungsprozeduren und Fristen, den Ablauf zur Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen sowie weiteren organisatorischen Aspekten.

Bitte beachte, dass sich unsere Seiten nur an Studierende der Fachgruppe Informatik richtet. Für andere Studiengänge informiere Dich bitte beim International Office oder auf den Seiten deiner Fakultät/Fachgruppe.

Zeitpunkt und Dauer

Generell ist ein Auslandsaufenthalt möglich, sobald man das erste Studienjahr abgeschlossen hat – ab dem 3. Semester eines Bachelorstudiengangs. Allerdings gibt es Empfehlungen, wann ein Auslandsaufenthalt sinnvoll eingeplant werden kann.

Bachelor Informatik

Rein prinzipiell ist ein Auslandsaufenthalt ab dem 3. Fachsemester möglich. Aber man sollte zuerst etwas “Erfahrung” an der eigenen Universität sammeln, bevor man sich auf einen Auslandsaufenthalt bewirbt. Daher wird empfolhen, sich im 3. Fachsemester zu bewerben – für einen Auslandsaufenthalt im 5. Fachsemester. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die meisten Pflichtvorlesungen der Informatik abgeschlossen und man hat viele inhaltliche Voraussetzungen für Kurse der Partneruniversitäten erworben.

Sollen zwei Semester im Ausland verbracht werden, bieten sich entsprechend das 5. und 6. Fachsemester an. Ein zweisemestriger Aufenthalt ist empfehlenswert, da man mehr Zeit hat, das neue Umfeld und die neue Kultur in sich aufzunehmen und somit einen Gewinn an persönlicher Erfahrung hat.

Im 5. und 6. Fachsemester belegt werden können an einer Partneruniversität prinzipiell:

  • Pflichtfächer Elements of Machine Learning and Data Science sowie IT Security. Falls an der Partneruniversität ähnliche Fächer angeboten werden, können diese Fächer anerkannt werden.
  • Bis zu drei Wahlpflichtfächer Informatik (bis zu 18 Credits). Die meisten Partneruniversitäten haben ein großes Angebot an Fächern, die hierfür anerkannt werden können. Es ist nicht nötig, an einer Partneruniversität Fächer zu finden, die bei uns genauso angeboten werden; ein Fach einer Partneruniversität kann als Wahlpflichtfach anerkannt werden, wenn es generell in unsere thematischen Bereiche passt.
  • Theoretisches Wahlpflichtfach (6 Credits). Es hängt stark von der ausgewählten Universität ab, ob die Belegung eines theoretischen Wahlpflichtfachs möglich ist. Viele Partneruniversitäten bieten kaum oder gar keine Theorie im Sinne unseres Studiengangs an.
  • Seminar (4 Credits). Achtung: Seminare werden von nur an sehr wenigen Partneruniversitäten angeboten. Es ist sehr unwahrscheinlich, das Seminar im Ausland absolvieren zu können. Man sollte daher versuchen, es bereits im 4. Semester anstelle des Software-Projektpraktikums zu machen.
  • Software-Projektpraktikum (6 Credits). Ähnliche Praktika bieten sehr viele Partneruniversitäten an, die Chance auf eine Anerkennung ist hoch.
  • Nicht-technisches Wahlfach (4 Credits). Sprachkurse, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts absolviert werden, können als nicht-technisches Fach angerechnet werden.
  • Bachelorarbeit (15 Credits). Soll die Bachelorarbeit im Ausland erstellt werden, muss im Vorfeld ein Professor bzw. eine Professorin aus der Fachgruppe Informatik gefunden werden, der/die die Rolle des/der Zweitbetreuenden übernimmt oder zumindest ein ok zu dem Thema gibt. Ohne so eine Absegnung des Themas durch die Fachgruppe Informatik zu einem angebotenen Thema ist es nicht garantiert, dass die Arbeit später anerkannt werden kann. Dies sollte frühzeitig geklärt werden.
  • Wahlpflichtfächer aus dem Anwendungsbereich (bis zu 18 Credits). Hierzu ist keine generelle Aussage möglich. Es hängt von der jeweiligen Partneruniversität ab, ob und in welchem Umfang die Belegung von nicht-Informatik-Veranstaltungen möglich ist. Ansonsten gelten die gleichen Aussagen wir für Informatik-Wahlpflichtfächer.

Zu beachten bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist daher, dass vermutlich das theoretische Wahlpflichtfach und das Seminar an der RWTH erbracht werden müssen, ebenso eventuell die Pflichtfächer. Konkret bedeutet dies, dass man sich frühzeitig informieren sollte, welche Möglichkeiten die potentiellen Zieluniversitäten bieten; wenn möglich, sollte man seinen Studienplan entsprechend umstellen, um nicht erbringbare Leistungen, die im 5. (und 6.) Fachsemester zu erbringen wären, vorzuholen. Leider ist dies praktisch nicht immer machbar – es muss mit einer Verlängerung des Studiums auf sieben Semester gerechnet werden, da nach der Rückkehr die verpassten Veranstaltungen nachgeholt werden müssen. Lässt man sich allerdings für den Auslandsaufenthalt beurlauben, ist es trotz der tatsächlichen Verlängerung des Studiums möglich, das Studium innerhalb von sechs Fachsemestern abzuschließen und somit weiterhin von Vorteilen wie der Streichregelung Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im Abschnitt „Organisation“.

Master Informatik / Data Science / Software Systems Engineering / Media Informatics

Da die Studienpläne in den Masterstudiengängen deutlich flexibeler sind als im Bachelorstudium, ist ein Auslandsaufenthalt in jedem Fachsemester möglich. Es wird allerdings empfohlen, einen Auslandsaufenthalt so früh wie möglich (1. oder 2. Fachsemester) einzuplanen – viele Partneruniversitäten haben ein vergleichsweise kleines bzw. thematisch eingeschränktes Angebot an Informatikveranstaltungen. Je mehr Fächer an der RWTH man bereits vor dem Auslandsaufenthalt belegt hat, umso eingeschränkter kann die Auswahl an Veranstaltungen an einer Partneruniversität werden, bis im Extremfall das Angebot der Wunschuniversität nicht mehr ausreichend viele mögliche Veranstaltungen umfasst, die im eigenen Studium anerkannt werden könnten. Möchte man erst später im Masterstudium ins Ausland gehen, sollte man die Fächer in den ersten beiden Semestern entsprechend planen.

Die Masterstudiengänge bestehen zum größten Teil aus Wahlpflichtveranstaltungen, so dass für die Anerkennung von Leistungen die gleichen Aussagen zu Wahlpflichtfächern gelten wie für den Bachelor Informatik. Auch für Seminar, Praktikum und Abschlussarbeit gelten die gleichen Aussagen wie oben.

Eine Ausnahme ist der Masterstudiengang Data Science: ein Großteil der Leistungen muss im Kernbereich erbracht werden, der thematisch relativ eingeschränkt ist. Eine Anerkennung im Kernbereich ist nur möglich, wenn eine Partneruniversität sehr ähnliche Veranstaltungen anbietet, was die Anerkennung von Leistungen erschwert. Studierende der Data Science sollten an der RWTH möglichst nur Veranstaltungen aus dem Kernbereich belegen, um im Ausland Leistungen für den Vertiefungsbereich (maximal 22 Credits) und eventuell das Praktikum und einen Sprachkurs (zusätzliche Kompetenzen) belegen zu können.

Eine Verlängerung des Studiums durch den Auslandsaufenthalt ist hier nicht so wahrscheinlich wie im Bachelorstudium – allerdings werden nur bis zu 30 Credits problemlos anerkannt. Möchte man zwei Semester ins Ausland gehen, kann sich das Studium dadurch um ein Semester verlängern. Auch in diesem Fall ist es aber möglich, das Studium durch Beurlaubung in vier Fachsemestern abzuschließen.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im Abschnitt „Organisation“.

Kombinierter Aufenthalt Bachelor & Master

Für diejenigen, die planen, während des Bachelorstudiums ins Ausland zu gehen, gibt es trotz der vorherigen Ausführungen eine Möglichkeit, das Studium auch ohne Verlängerung der Studiendauer abzuschließen, falls man zum Masterstudium an der RWTH bleibt.

Die Fachgruppe Informatik bietet die Möglichkeit, sich Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt teils im Bachelorstudium und teils im Masterstudium anerkennen zu lassen. Plant man im 5. und 6. Fachsemester des Bachelorstudiums einen Auslandsaufenthalt ein, wird sich das Bachelorstudium höchstwahrscheinlich auf sieben Semester verlängern, da man z.B. Seminar, Bachelorarbeit und Pflichtfächer nachholen muss. Lässt man sich nur ca. 30 Credits der erbrachten Leistungen im Bachelorstudium anerkennen, schließt man das Studium nach dem siebten Semester ab (durch Ausnutzung der Beurlaubungsmöglichkeit in sechs Fachsemestern). Die restlichen ca. 30 Credits kann man als vorgezogene Masterprüfungen anerkennen lassen, wodurch sich die anschließende Dauer des Masterstudiums auf drei Semester reduziert (was aber durch die Anerkennung als vier Fachsemester gezählt wird). Die Zeit bis zum Abschluss des Masterstudiums bleibt somit bei zehn Semestern.

Einschränkungen

Bitte beachten: alle vorherigen Ausführungen gehen davon aus, dass alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkennbar sind und erfolgreich absolviert werden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass man seinen Studienplan frühzeitig so umplant, dass alle an der RWTH noch ausstehenden Leistungen im Bachelorstudium in einem einzigen weiteren Semester erbracht werden können. Dies ist nicht in allen Fällen machbar. Daher muss man sich in jedem Fall bewusst sein, dass sich das Studium durch einen Auslandsaufenthalt verlängern kann (wenn sich auch nicht notwendigerweise die Anzahl der Fachsemester erhöht).

Anforderungen

Die wichtigste Voraussetzung zur Teilnahme an einem Auslandsprogramm sind ausreichende Sprachkenntnisse. Ohne diese ist es nicht möglich, dem Lehrprogramm an der Zieluniversität zu folgen. Je nach Universität wird gefordert, dass man ein Sprachniveau von B1 – C1 in der Unterrichtssprache nachweisen kann, um für ein Austauschsemester angenommen zu werden. An vielen Partneruniversitäten reicht ein Sprachnachweis der RWTH aus – dafür stellt das Sprachenzentrum Sprachzertifikate aus. Manche Partneruniversitäten verlangen auch gar keinen Nachweis oder akzeptieren das Abizeugnis als Sprachnachweis, z.B. wenn man eine Sprache in der Schule fünf Jahre bis zum Abitur erfolgreich belegt hat, was im Falle von Englisch vermutlich bei den meisten der Fall ist. Man sollte allerdings genau auf die Anforderungen der in Frage kommenden Partneruniversitäten schauen – gerade außereuropäische Universitäten fordern oft offizielle Sprachnachweise wie TOEFL.

Ist die Unterrichtssprache nicht die jeweilige Landessprache, ist auch ein Basiswissen in der Landessprache äußerst hilfreich. Meist werden keine Sprachnachweise über die Landessprache gefordert, aber ohne Kenntnisse der Landessprache kann das tägliche Leben je nach Land zur Herausforderung werden.

Hilfreich sind des Weiteren ein zügiges Studium und ein guter bis sehr guter Notendurchschnitt. Gibt es auf einen Austauschplatz mehrere Bewerbungen, erfolgt die Auswahl unter anderem über die Kriterien Durchschnittsnote und Studienfortschritt. Zudem legen einige Partneruniversitäten Notengrenzen fest – wer einen zu schlechten Notenschnitt hat, wird nicht genommen.

Einen Überblick über die Anforderungen der einzelnen innereuropäischen Partneruniversitäten bietet der Lernraum zu Auslandsaufenthalten. Das Passwort kann bei der Auslandsstudienberatung Informatik per E-Mail angefordert werden. Für außereuropäische Partneruniversitäten sind Details auf den Seiten zu den Partneruniversitäten zu finden.

Weitere Anforderungen hängen von Austauschprogramm ab. Das Erasmus+-Programm zur Förderung von Auslandsaufenthalten in Europa beispielsweise erwartet die Belegung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 Credits pro Semester, von denen mindestens 15 erfolgreich bestanden werden müssen.

Austauschmöglichkeiten

Rein prinzipiell kommt jede Universität für einen Auslandsaufenthalt in Frage – mit einigen Universitäten gibt es feste Austauschprogramme, aber durch eigene Organisation kann man auch an beliebige andere Universitäten gehen. Einen Überblick über alle im Rahmen von Austauschprogrammen in Frage kommenden Universitäten bietet die MoveOn-Datenbank der RWTH. Unter den Einträgen zu den in Frage kommenden Universitäten finden sich auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die in den letzten Jahren für ein oder zwei Semester an den jeweiligen Universitäten waren. Diese sollte man sich auf jeden Fall durchlesen, da sie oft hilfreiche Insider-Tips beinhalten. (Weitere Tips kann man sicherlich auch über IPSA, eine studentische Initiative, erhalten.)

Erasmus+

Innerhalb Europas gibt es das Austauschprogramm Erasmus+. Die Fachgruppe Informatik hat Abkommen zum Studierendenaustausch mit über 40 Universitäten in 13 Ländern. Diese Abkommen regeln den Studierendenaustausch und sorgen für eine vereinfachte Organisation eines Auslandsaufenthalts:

  • An den Partneruniversitäten sind keine Studiengebühren zu zahlen.
  • Die Partneruniversitäten haben eine feste Zahl an Studienplätzen für Austauschstudierende der Informatik zugesichert.
  • Ansprechpartner und belegbare Lehrveranstaltungen sind abgeklärt.
  • In den meisten Fällen unterstützen die Partneruniversitäten die Wohnungssuche (z.B. reserviertes Kontingent an Wohnheimsplätzen).
  • Finanzielle Förderung des Auslandsaufenthalts durch Erasmus-Stipendium (einige hundert Euro pro Monat, abhängig vom Zielland). Die Zahlung des Stipendiums ist daran gekoppelt, dass pro Auslandssemester Veranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Credits erfolgreich absolviert werden. Erreicht man diese Credits nicht, wird mindestens eine Teilrückzahlung des Stipendiums verlangt.

Es ist möglich, über diese Abkommen für ein oder zwei Semester ins Ausland zu gehen. Pro Studiengang kann man auch mehrere Male über Erasmus ins Ausland gehen, aber maximal 12 Monate.

Die Organisation des Studierendenaustauschs liegt beim International Office der RWTH und der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik. Das International Office kümmert sich um die administrativen Aspekte, die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik um die Organisation und die fachlichen Aspekte.

Die Liste der aktuell im Rahmen von Erasmus+ in Frage kommenden Universitäten ist in der MoveOn-Datenbank der RWTH einzusehen. Die Abkommen sind nicht einheitlich – in jedem Abkommen ist geregelt, wie viele Studienplätze pro Jahr zur Verfügung stehen und ob sie für Bachelor- oder für Masterstudierende gedacht sind. Eine genauere Übersicht über Anzahl und Art der Austauschplätze findet sich im Lernraum zu Auslandsaufenthalten. Das Passwort kann bei der Auslandsstudienberatung Informatik per E-Mail angefordert werden.

Einen graphischen Überblick über die Universitäten bietet die folgende Abbildung. Einige Daten werden momentan aktualisiert, daher Angaben ohne Gewähr.

Universitäten in der Schweiz nehmen zwar nicht am Erasmus-Programm teil, haben aber ein nationales Programm SEMP (Swiss-European Mobility Programme), das ähnlich organisiert ist. Bewerbungen auf Universitäten in der Schweiz werden mit in die Erasmus-Bewerbungen integriert.

ENHANCE

Eine weitere Möglichkeit für innereuropäische Auslandsaufenthalte bietet ENHANCE mit den European Education Pathways. Im Rahmen dieses Programms findet eine Kooperation mit Chalmers (Göteborg, Schweden), der NTNU (Trondheim, Norwegen), der Politecnico de Milano (Mailand, Italien), der Universidad Politecnica de Valencia (Valencia, Spanien), der Technical University of Waraw (Warschau, Polen) und der TU Berlin statt. In nächster Zeit kommen die ETH Zürich (Schweiz), die TU Delft (Niederlande) und die Politechnika Gdansk (Polen) hinzu. Ziel des Programms ist eine Vereinfachung der Mobilität, indem an den Partneruniversitäten Kurse sowohl in Präsenz als auch virtuell belegt werden können und die erbrachten Leistungen automatisch im eigenen Studium anerkannt werden. Das Programm ist damit ähnlich zu Erasmus, erleichtert aber einige Prozesse. Momentan ist die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen, die Bewerbung auf ENHANCE ist mit in die Erasmus-Bewerbungen integriert. Auch bekommt man bei einem ENHANCE-Aufenthalt ein Erasmus-Stipendium.

Hochschul-Kooperationsabkommen: RWTHweltweit

Außerhalb von Europa gibt es kein festes Förderprogramm; die RWTH hat unter dem Namen RWTHweltweit Kooperationsverträge mit einzelnen außereuropäischen Universitäten abgeschlossen. Die Organisation wird daher durch das International Office übernommen, die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik kümmert sich um die fachliche Betreuung.

Da es sich um bilaterale Abkommen mit einzelnen Universitäten handelt, gibt es keine festen Regelungen. Das beste Beispiel sind Studiengebühren – an manchen Partneruniversitäten muss man sie voll bezahlen, an anderen in reduziertem Umfang, an wieder anderen werden sie erlassen. Man sollte sich die in Frage kommenden Universitäten genau anschauen und jeweils die in der MoveOn-Datenbank der RWTH angegebenen Regelungen durchlesen, bevor man sich bewirbt.

Auch bei diesen Abkommen ist festgelegt, wie viele Plätze pro akademischem Jahr zur Verfügung stehen. Diese Plätze sind aber nicht exklusiv für die Informatik; alle Studierenden der RWTH, deren Fakultät das Abkommen mit einschließt, können sich auf einen Platz bewerben. Dementsprechend ist die Konkurrenz sehr viel größer und Kriterien wie Durchschnittsnote und Studienfortschritt spielen noch einmal eine größere Rolle als bei Erasmus+.

Fakultätsabkommen

Neben den Hochschul-Kooperationsabkommen gibt es auch Abkommen einzelner Fakultäten oder Fachgruppen mit ausländischen Universitäten. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei Hochschul-Abkommen, allerdings läuft die Bewerbung über die Fachgruppe.

Momentan hat die Fachgruppe Informatik nur ein solches Abkommen, das auch nur Forschungsprojekte umfasst, keine Semesteraufenthalte:

  1. NII Tokio – Bewerbung und Platzvergabe laufen über Prof. Torsten Kuhlen

UNITECH

Eine Kombination von Auslandssemester und Praktikum bietet das UNITECH-Programm. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Programm einiger führender europäischer technischer Universitäten in Zusammenarbeit mit der Industrie. Ziel ist die Förderung besonders qualifizierter Studierender, die während ihres Auslandsaufenthaltes neben weiteren fachlichen Qualifikationen auch Managementfähigkeiten und praktische Erfahrung erwerben wollen. Es sind nur zweisemestrige Auslandsaufenthalte möglich – ein Semester Studium an einer der Partnerhochschulen und ein Semester Praktikum in der Industrie.

IDEA-League Research Grant

Die IDEA-League ist ein Zusammenschluss führender technischer Universitäten Europas: TU Delft, ETH Zürich, Chalmers Göteborg, RWTH Aachen, Politecnico de Milano. Mit den IDEA-League-Stipendien soll die Forschungszusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Hochschulen gefördert werden. Bachelor- und Masterstudierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden können sich für diese Stipendien bewerben. Die Stipendien sollen den Studierenden die Möglichkeit eines kurzen Forschungsaufenthalts an einer IDEA-League-Partneruniversität ermöglichen, beispielsweise um Recherche und Forschung im Rahmen einer Abschlussarbeit oder Dissertation durchzuführen. Die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren ist hierbei nicht vorgesehen.

Praktika und Forschungsaufenthalte

Neben Auslandsstudienaufenthalten stellen praxisbezogene Auslandsaufenthalte (Fach- und Forschungspraktika) eine Möglichkeit dar, Erfahrungen im Ausland zu erwerben. Ein Überblick ist hier zu finden.

Freemover

Durch eigene Organisation (Freemover) ist es des Weiteren möglich, einen Auslandsaufenthalt an beliebigen anderen Universitäten durchzuführen. Hierbei ist eine verstärkte Eigeninitiative nötig: man muss sich an der Zieluniversität selbst zu den jeweiligen Vorgaben und Fristen bewerben. Man wird auch nach den jeweiligen Regelungen der Universität behandelt und muss daher ggfs. Studiengebühren zahlen.

Wichtig ist auch, dass man im Voraus mit der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik die Anerkennbarkeit von Veranstaltungen abklärt – während beim Abschluss von Kooperationsabkommen und Erasmus+-Austauschverträgen darauf geachtet wird, dass die Partneruniversitäten ein vernünftiges Niveau bieten und Veranstaltungen anerkannt werden können, ist dies nicht generell bei jeder Universität gegeben.

Bewerbung

Erasmus+ / ENHANCE / SEMP

Generelle Hinweise zum Bewerbungsablauf finden sich hier. Die Bewerbung auf einen Austauschplatz im Rahmen von Erasmus, SEMP (Schweiz) und ENHANCE läuft über das Bewerbungsportal des International Office:

  • Bewerbungsportal: https://rwthaachen.moveon4.de/form/56c6d17184fb969c51c1d171/deu
  • Bewerbungszeitraum: ca. 01.01.202X (0:00 Uhr) – 31.01.202X (23:59 Uhr) — für einen Auslandsaufenthalt im WS 202X/2(X+1) und/oder SS 202(X+1)
  • Zweiter Bewerbungszeitraum: 01.04.202X (0:00 Uhr) – 15.04.202X (23:59 Uhr) — für einen Auslandsaufenthalt im SS 202(X+1). Achtung: hierbei handelt es sich nur um eine Restplatzvergabe. Bereits im ersten BEwerbungszeitraum werden so viele Plätze wie möglich vergeben, so dass im zweiten BEwerbungszeitraum voraussichtlich nur noch ein kleiner Teil der Partneruniversitäten zur Auswahl steht.
  • Bewerbungsunterlagen:
    • Studienbescheinigung
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Aktueller Notenspiegel, ggfs. Bachelor-Zeugnis
    • Nachweis über Kenntnis der Unterrichtssprache. Bei dieser Bewerbung sind noch nicht die von den Partneruniversitäten geforderten Sprachnachweise nötig – es werden deutlich mehr Nachweise akzeptiert. Z.B. reicht für den Nachweis von Englischkenntnissen das Abizeugnis, auch wenn die Partneruniversitäten offizielle Sprachzertifikate verlangen.
    • Vorläufige Kurswahl. Diese erfolgt meist auf Basis von Kurslisten des vergangenen Jahres, da es noch keine aktuellen Kurslisten für die kommenden Semester gibt. Die initiale Kursauswahl ist später nicht bindend.
    • Weitere freiwillige Nachweise (Auszeichnungen, ehrenamtliches Engagement, BeBuddy, …)
    • Ein Motivationsschreiben wird nicht gefordert. Stattdessen müssen im Online-Dokument Fragen beantwortet werden.

Man kann Bewerbungen auf bis zu drei Partnerhochschulen abgeben (mit Priorisierung).

 

Ab dem 1. Februar (bzw. beim zweiten Bewerbungszeitraum ab dem 16. April) erfolgt die Platzvergabe. Zunächst erstellt die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik ein Ranking aller Bewerbungen. Das Ranking wird nach den folgenden Kriterien erstellt (je 50% Einfluss):

  • Erreichte Durchschnittsnote des bisherigen Studiums, gewichtet mit dem Studienfortschritt (Soll-Credits zu Ist-Credits)
  • Erscheinungsbild der Bewerbung: Motivation und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden, Rechtschreibung/Grammatik, Vollständigkeit der Unterlagen, sinnvolle Veranstaltungsauswahl,…

Dem Ranking folgend wird den Studierenden von den verbleibenden freien Plätzen derjenige zugeteilt, der in der Bewerbung am höchsten priorisiert wurde. Wurden bereits alle Plätze an den Universitäten, die der Bewerbung nach in Frage kommen, an höhergerankte Bewerber verteilt, wird kein Platz zugeteilt.

Die Platzzuteilung erfolgt in der Regel bis Ende Februar / Anfang März bzw. nach dem zweiten Bewerbungszeitraum zwischen Ende April und Mitte Mai. Es wird eine Zusage innerhalb von einer Woche erwartet. Nach Zusage erfolgt eine Nominierung an die zugeteilte Partnerhochschule.

Nach der Nominierung ist noch eine weitere Bewerbung notwendig – und zwar an der Partneruniversität. Diese Bewerbung ist normalerweise nur noch Formsache, allerdings muss man hierbei noch einmal die von der Partneruniversität geforderten Dokumente einreichen. Dies können unter Umständen andere Sprachnachweise sein als man bei der Bewerbung an der RWTH einreichen konnte. Wurde die Nominierung an der Partneruniversität verarbeitet, erhält man von dort eine E-Mail mit weiteren Informationen zu dieser Bewerbung (z.B. benötigte Dokumente, Fristen), aber auch zu anderen Aspekten des Auslandsaufenthalts (z.B. Unterkunft, Welcome Week). Die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik ist an diesem Schritt nicht mehr beteiligt. Man ist nun selbst dafür verantwortlich, alle verlangten Unterlagen (z.B. offizielle Sprachnachweise, offizielles Learning Agreement) rechtzeitig einzureichen.

Weltweite Kooperationsabkommen, UNITECH, IDEA-League

Die Bewerbung erfolgt direkt beim International Office der RWTH. Benötigte Bewerbungsunterlagen sind auf den Webseiten des International Office zu finden, ebenso eine Beschreibung der Bewerbungsprozedur. Diesen Webseiten sind auch die Bewerbungsfristen zu entnehmen. Auch hier gibt es zwei Bewerbungszeiträume – einen ca. Oktober/November, einen zweiten ca. Mai/Juni (nur Restplatzvergabe). Die Auswahlkriterien sind im Wesentlichen gleich zu denen im Rahmen des Erasmus+-Programms, die Auswahl wird jedoch durch das International Office mit Unterstützung der Fakultäten vorgenommen.

Weitere Informationen zu Bewerbungsablauf und -fristen bei UNITECH sind auf den zugehörigen Webseiten zu finden. Gleiches gilt für die IDEA-League.

Auch hier erfolgt im Anschluss eine Nominierung an die Partneruniversität mit nachfolgender Bewerbung an dieser Univesität.

(Online) Learning Agreement

Bei der Bewerbung an der RWTH muss eine initiale Kursauswahl angegeben werden. Diese ist erst einmal nicht bindend – man kann sich später noch umentscheiden. An vielen Partneruniversitäten muss man allerdings bei der Bewerbung eine offizielle Kursauswahl angeben (die sich aber meistens auch noch einmal abändern lässt – wie lange, hängt von der jeweiligen Partneruniversität ab). Diese offizielle Kursauswahl wird in einem sogennaten Learning Agreement festgehalten, das sowohl von der Auslandsstudienberatung Informatik als auch von der Partneruniversität unterschrieben werden muss. Dies dient auch als eine Art Zusicherung für die Studierenden: es wird bestätigt, dass die Kurse belegt werden können und dass sie hinterher für das Studium anerkannt werden können.

Auswahl der Veranstaltungen und Anerkennung

Generell kann jede Veranstaltung einer Partneruniversität anerkannt werden, wenn sie in die thematischen Bereiche des Studiengangs an der RWTH passt und wenn die Inhalte nicht bereits durch andere Module im bisherigen Studium abgedeckt wurden. Die Auswahl sollte vor Erstellung des Learning Agreements mit der Auslandsstudienberatung Informatik abgesprochen werden.

Wie die inhaltliche Anerkennung erfolgt, muss im Einzelfall untersucht werden. Veranstaltungen an Partneruniversitäten, die inhaltlich sehr ähnlich zu einem an der RWTH angebotenen Modul sind, werden ersetzend anerkannt. Dies kann auch im Block geschehen (z.B. Ersetzung von zwei lokal angebotenen Modulen durch drei Veranstaltungen geringeren Umfangs einer Partnerhochschule, die den gleichen thematischen Bereich abdecken).

Gibt es zu einer Veranstaltung an einer Partnerhochschule keine direkte Entsprechung an der RWTH, passt die Veranstaltung allerdings fachlich in eine der thematischen Wahlpflichtbereiche des Studiengangs, so wird die Veranstaltung mit Originaltitel als Wahlpflichtfach in dem jeweiligen Bereich anerkannt.

Leider sind nicht immer vor Beginn des Auslandsaufenthalts konkrete Aussagen zur Anerkennbarkeit der gewählten Veranstaltungen möglich (z.B. fehlende Kursbeschreibungen der Zieluniversität) – konkrete Aussagen sind in solchen Fällen erst nach Vorlage genauerer Inhaltsverzeichnisse nach Ende des Auslndsaufenthalts möglich.

Weitere Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des Studienplans anerkannt werden können, können als Zusatzleistung im Zeugnis eingetragen werden.

Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden sich im Abschnitt “Anerkennung”.

Erstellung des Learning Agreements – Online Learning Agreement

Geht man im Rahmen von Erasmus oder ENHANCE ins Ausland, ist es für den Erhalt des Erasmus-Stipendiums zwingend erforderlich, ein sogenanntes Online Learning Agreement zu erstellen. Im Online Learning Agreement werden sowohl die an der Partneruniversität belegten Kurse eingetragen als auch zu jedem Kurs die Information, wie er an der RWTH anerkannt wird, bzw. Gründe, warum keine Anerkennung erfolgt. Das Online Learning Agreement ist von allen Seiten unterschrieben bis zwei Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim International Office einzureichen. Bis sieben Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthalts können noch Änderungen am Online Learning Agreement vorgenommen werden; bis zu diesem Zeitpunkt muss das wieder von allen Seiten unterschriebene überarbeitete Online Learning Agreement beim International Office eingereicht werden. Als Hilfestellung beim Ausfüllen des Online Learning Agreements gibt es eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe.

Einige Erasmus-Partneruniversitäten fordern bei der Bewerbung, dass man ihr pdf-Template als Learning Agreement ausfüllt und abgibt. In so einem Fall muss man die Arbeit leider zwei mal machen – die pdf-Templates der Partneruniversitäten ersetzen nicht das für das Erasmus-Stipendium benötigte Online Learning Agreement.

Bei einem Besuch einer außereuropäischen Partneruniversität wird kein Online Learning Agreement erstellt; einige Partneruniversitäten fordern ein einfaches Learning Agreement, auf dem nur die belegten Kurs eingetragen werden, andere Partneruniversitäten fordern gar kein Learning Agreement.

Fordert die Partneruniversiät ein Learning Agreement, gibt es erst einmal keine generelle Vorlage seitens der RWTH. Bietet die Partneruniversität auch kein Dokument an, kann man sich an die Auslandsstudienberatung Informatik wenden.

Es wird dringendst empfohlen, die Kursauswahl selbst dann mit der Auslandsstudienberatung Informatik zu besprechen, wenn kein Learning Agreement gefordert wird, um zu vermeiden, dass die belegten Kurse später nicht anerkennbar sind.

Organisation

Allgemeine Hinweise finden sich hier. Es ist hilfreich, sowohl die Gruppenberatungsangebote des International Office zu bestimmten Austauschprogrammen bzw. Ländern zu besuchen als auch bei Fragen die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik zu kontaktieren. Im Folgenden werden ein paar wichtige Aspekte kurz angesprochen.

Semesterzeiten

Wichtig zu wissen ist, dass die Semesterzeiten von Land zu Land unterschiedlich sind. An den meisten Partnerhochschulen beginnt das Wintersemester im September, das Sommersemester im Januar oder Februar. In manchen Ländern beginnt das Wintersemester bereits im August bzw. in Australien sogar im Juli. Gegebenenfalls sind Klausurtermine zu prüfen – falls Klausurtermine mit dem Auslandsaufenthalt kollidieren, sollte versucht werden, Ausweichlösungen mit den Prüfenden zu vereinbaren. Z.B. kommt oft ein „Remote Exam“ in Frage – das Schreiben der Klausur an der Partnerhochschule unter privater Beaufsichtigung, möglichst gleichzeitig zu dem in Aachen stattfindenden Termin. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies möglich ist, da sowohl die Prüfenden als auch die Partneruniversität zustimmen müssen. Stellt die Partneruniversität keine Aufsicht zur Verfügung, kommt noch eine Beaufsichtigung per Zoom in Frage, falls die Prüfenden dies erlauben.

In jedem Fall sollte man Ausweichslösungen bereits Anfang des Semesters mit den Prüfenden besprechen, damit man eventuell noch eine andere Vorlesung wählen kann, falls in einer Vorlesung keine Ausweichsläsung möglich ist.

Beurlaubung und Fachsemester

Es besteht die Möglichkeit, sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts (ein oder zwei Semester) beurlauben zu lassen. Dies hat ein paar Vorteile, in Ausnahmefällen aber auch Nachteile.

  • Vorteile: man zahlt einen verringerten Semesterbeitrag und der Fachsemesterzähler wird pausiert, so dass das Auslandssemester nicht zu den Fachsemestern des Studiengangs an der RWTH zählt
  • Nachteile: eventuell Wegfall von Stipendien, die an ein Studium an der RWTH gebunden sind. Dieser Fall tritt äußerst selten ein.

Generell wird eine Beurlaubung empfohlen, da die Fachsemester an der RWTH so nicht weitergezählt werden und der Auslandsaufenthalt im Sinne der Fachsemester neutral gehalten werden kann, selbst wenn er das Studium um ein Semester verzögert.

Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt können die erbrachten Leistungen anerkannt werden. Hier bitte beachten: pro 30 Credits anerkannter Leistungen, die außerhalb des Studienverlaufs (also der offiziellen Fachsemester) erbracht wurden, wird der Fachsemesterzähler um ein Semester erhöht.

Ist man beispielsweise für zwei Semester beurlaubt im Ausland und lässt sich im Anschluss 40 Credits der im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen, werden die beiden Auslandssemester als ein Fachsemester gezählt. Ist man nur ein Semester beurlaubt im Ausland, lässt sich aber volle 30 Credits anerkennen, wird der Auslandsaufenthalt auch als ein Fachsemester gezählt. Vorsicht, Falle: für die Erhöhung des Fachsemesterzählern zählt die Summe der außerhalb der offizellen Fachsemester erbrachten Leistungen, die für das Studium gewertet werden sollen. Erbringt man beispielweise 20 Credits an vorgezogenen Masterveranstaltungen im Bachelor Informatik, werden diese bereits außerhalb der offiziellen Fachsemester des Master Informatik erbracht. Lässt man sich später im Master Informatik aus einem beurlaubten Auslandsaufenthalt noch einmal 20 Credits anerkennen, ist man in Summe bei 40 Credits und wird ein Fachsemester hochgestuft.

Finanzierung

Abgesehen vom Erasmus+-Stipendium gibt es keine garantierte Förderung von Auslandsaufenthalten, und auch das Erasmus+-Stipendium ist zu gering, um davon den Auslandsaufenthalt vollständig zu finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden ihre Finanzierung selbst sichern.

Es gibt teilweise Stipendienprogramme für bestimmte Länder, zudem bieten sowohl die RWTH als auch der DAAD eine generelle Stipendiendatenbank an. Zudem sollte man prüfen, ob Auslands-BaFöG in Frage kommt. Eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten findet sich hier.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um die Finanzierung Gedanken zu machen.

Unterkunft

Oft wird eine Unterkunft von der Partneruniversitäten organisiert – meist im Rahmen eines begrenzten Kontingents an Wohnheimsplätzen. Man sollte sich möglichst bald nach Platzzusage um eine Reservierung solch eines Platzes kümmern; ansonsten besteht das Risiko, dass man sich selbst auf dem Wohnungsmarkt umschauen muss und weitere Kosten entstehen. Die meisten Partneruniversitäten bieten hierzu aber zumindest eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten.

Registrierung für Freemover / Fakultätsabkommen

Die RWTH führt Statistiken über Studierendenmobilitäten. Geht man über Erasmus+ oder ein Hochschulabkommen ins Ausland, werden die Mobilitätsdaten automatisch für die Statistik erfasst. Studierende, die als Freemover oder über ein Fakultätsabkommen ins Ausland gehen, tauchen allerdings nirgendwo auf und sind dem International Office im Prinzip unbekannt. Um dem International Office zu ermöglichen, die Statistiken möglichst vollständig zu halten, werden solche Studierenden gebeten, ihre Daten selbst zu registrieren.

Anerkennung

Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts muss ein Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen gestellt werden. Dies geschieht über den Antrag “Anerkennung von Studienleistungen” auf Paperless. Dazu ist zu beachten:

  • In das Freitextfeld ist einzutragen, welche erbrachten Leistungen angerechnet werden sollen, und eventuell auch wie und mit wie vielen Credits.
  • Zudem muss (auf den Tag genau) eingetragen werden, von wann bis wann der Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde. (Oder man kann die Confirmation of Study Duration der Partnerhochschule hochladen.)
  • Außerdem können Links auf Kursbeschreibungen eingetragen werden, falls nicht bereits im Voraus geklärt wurde, wie die erbrachten Leistungen angerechnet werden. (Alternativ können Kursbeschreibungen als pdf hochgeladen werden.)
  • Das Transcript of Records (Notenauszug) der Partnerhochschule muss natürlich auch hohgeladen werden.
  • Alternativ zur Nutzung des Freitextfelds kann auch alles als pdf hochgeladen werden. Dazu können die ganzen Informationen zur Anrechnung in das folgende Template eingetragen werden: Latex-Template, Ansichtsexemplar in pdf

Vor Stellung des Antrags kann die Auslandsstudienberatung bereits Auskunft darüber geben, wie die Anerkennung aussehen würde.

Die Anerkennung der Leistungen umfasst drei Aspekte: die inhaltliche Anerkennung, die Umrechnung der ECTS-Credits und die Umrechung der Note.

Inhaltliche Anerkennung

Dieser Aspekt wird weitgehend bereits bei der Erstellung des Learning Agreements bei Antritt des Auslandsaufenthalts geklärt. Bleibt die Anerkennbarkeit einzelner Veranstaltungen offen, müssen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts noch die Veranstaltungsunterlagen eingereicht werden, anhand derer dann entschieden wird, wie genau die Anerkennung erfolgen wird.

Umrechnung des Umfangs (Credits) einer Veranstaltung

Die RWTH verwendet ECTS-Credits als Maß des Umfangs einer Veranstaltung. Veranstaltungen von Partneruniversitäten, die auch das ECTS-System verwenden, werden im Regelfall 1:1 übernommen. Credits aus anderen Systemen werden in das ECTS-System umgerechnet. Hierzu gibt es oft Umrechnungsvorgaben der jeweiligen Universität; wenn nicht, erfolgt ein Vergleich des Workloads einer Veranstaltung (1 ECTS-Credit = 30 Stunden).

Eine Anpassung der Credits bei der Anerkennung ist notwendig, wenn die Creditvorgaben an der RWTH dies erfordern – z.B. feste Creditzahlen bei Praktika oder auch bei Pflichtveranstaltungen im Bachelor. Die Anpassung kann in beide Richtungen nötig sein. Soll z.B. ein Fach der Aalto University (üblicherweise 5 Credits) als Software-Projektpraktikum im Bachelor an der RWTH anerkannt werden, ist eine Aufstockung auf 6 Credits nötig. Soll andererseits ein Fach der University of Gothenburg (üblicherweise 7,5 Credits) als Software-Projektpraktikum im Bachelor anerkannt werden, wird es auf 6 Credits runtergekürzt. Ebenso kann es aufgrund anderer Gegebenheiten im eigenen Studienverlauf sinnvoll sein, einzlene Veranstaltungen mit einem Credit mehr oder weniger anzuerkennen. Insgesamt werden wir versuchen, ungefähr so viele Credits anzuerkennen, wie erbracht wurden, indem möglichst Aufstockungen und Reduktionen gegeneinander aufgerechnet werden. Generell erfolgen gerade Aufstockungen aber nur im Maßen – z.B. kann keine 3-Credit-Veranstaltung mit 6 Credits anerkannt werden.

Umrechnung der Note

Die RWTH gibt ein Umrechnungsschema für die Noten ausländischer Universitäten vor: NRWTH = 10 * NAuswärtig / NGesamt mit

  • NAuswärtig: erreichte Notenstufe im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NGesamt: Gesamtanzahl der Notenstufen im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NRWTH: umgerechnete Notenstufe an der RWTH

Für viele Länder gibt es bereits eine Notenumrechnungstabelle.

Nach Einreichung des Anerkennungsantrags entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung und teilt dem ZPA mit, welche Leistungen einzutragen sind.

Zusatzleistungen

Kann ein im Ausland erbrachtes Fach nicht als Leistung für den eigenen Studiengang anerkannt werden, ist es in dem meisten Fällen immerhin möglich, das Fach als Zusatzleistung anzuerkennen. Zusatzleistungen werden mit Credits und Note mit aufs Zeugnis eingetragen, zählen aber nicht zu den Credits / der Durchschnittsnote des Studiengangs.

Kontakt

Dirk Thißen
RWTH Aachen University
Department of Computer Science, Studiencenter Informatik
Raum 9014

Ahornstraße 55
D-52074 Aachen
E-Mail: student-exchange \at\ cs.rwth-aachen.de
Tel: +49-241-8021403
Fax: +49-241-80621403