Überblick

Sprachkenntnisse verbessern, Kontakte knüpfen, andere Lehrstile und Kulturen kennenlernen – all das wird durch ein Auslandssemester ermöglicht. Entdecke die Welt während deines Studiums! Ein Auslandsaufenthalt im Studium öffnet dir die Türen zu einer Fülle von Möglichkeiten. Tauche ein in eine neue Kultur, erweitere deinen Horizont und entwickele interkulturelles Verständnis. Unsere internationalen  Austauschprogramme bieten dir die einmalige Chance, in einer fremden Umgebung zu leben und zu lernen. Verbessere deine Sprachkenntnisse und werde fließend in einer neuen Sprache. Knüpfe wertvolle Kontakte, baue ein globales Netzwerk auf und bereite dich auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vor.

Wer plant, ein Auslandssemester zu absolvieren, muss frühzeitig mit der Planung beginnen – eine Bewerbung auf einen Austauschplatz wird
üblicherweise mit fast einem Jahr Vorlauf gefordert. Hier findest du eine Übersicht zu Austauschmöglichkeiten, die die Universität in der Informatik anbietet, und weitere Informationen zu Möglichkeiten, Bewerbungsprozeduren und Fristen sowie den Ablauf zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen sind hier zu finden.

Bitte beachte, dass sich unsere Seiten nur an Interessenten der Fachgruppe Informatik richtet. Für andere Studiengänge informiere dich bitte beim International Office oder auf den Seiten deiner Fachgruppe.

Zeitpunkt und Dauer

Generell ist ein Auslandsaufenthalt möglich, sobald man das erste Studienjahr abgeschlossen hat – ab dem 3. Semester eines Bachelorstudiengangs. Allerdings existieren je nach Studiengang Empfehlungen, wann ein Auslandsaufenthalt sinnvoll eingeplant werden kann.

Bachelor Informatik

Die Fachgruppe Informatik möchte garantieren, dass ein Studienabschluss an der RWTH überwiegend aus Leistungen besteht, die auch an der RWTH erbracht wurden. Daher können im Rahmen von Auslandsaufenthalten nur bis zu 60 Credits an Leistungen anerkannt werden. Dies entspricht zwei Auslandssemestern.

Rein prinzipiell ist ein Auslandsaufenthalt ab dem 3. Fachsemester möglich. Aber man sollte zuerst etwas „Erfahrung“ an der eigenen Universität
sammeln, bevor man sich auf einen Auslandsaufenthalt bewirbt – daher wird eine Bewerbung erst im dritten Fachsemester – für das fünfte Fachsemester – empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die meisten Pflichtvorlesungen der Informatik abgeschlossen und man hat viele Voraussetzungen für Kurse der Partneruniversitäten erlangt.

Sollen zwei Semester im Ausland verbracht werden, bieten sich entsprechend das 5. und 6. Fachsemester an. Ein zweisemestriger Aufenthalt ist empfehlenswert, da man mehr Zeit hat, das fremde Umfeld und die fremde Kultur in sich aufzunehmen und somit einen Gewinn an persönlicher Erfahrung hat.

Im fünften und sechsten Fachsemester belegt werden können an einer Partneruniversität prinzipiell:

  • Pflichtfächer Elements of Machine Learning and Data Science sowie IT Security. Falls an der Partneruniversität ähnliche Fächer angeboten werden, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung dieser Fächer.
  • Bis zu drei Wahlpflichtveranstaltungen (18 Credits)
  • Theoretisches Wahlpflichtfach (6 Credits). Es hängt stark von der ausgewählten Universität ab, ob die Belegung eines theoretischen Wahlpflichtfachs möglich ist. Viele Partneruniversitäten bieten kaum oder gar keine Theorie im Sinne unseres
    Studiengangs an.
  • Seminar (4 Credits). Achtung: Seminare werden von den wenigesten Partneruniversitäten angeboten.
  • Software-Projektpraktikum (6 Credits)
  • Nicht-technisches Wahlfach (4 Credits). Sprachkurse, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts absolviert werden, können als nicht-technisches Fach angerechnet werden.
  • Bachelorarbeit (15 Credits). Soll die Bachelorarbeit im Ausland erstellt werden, muss im Vorfeld ein Professor aus der Fachgruppe Informatik gefunden werden,
    der die Rolle des Zweitbetreuers übernimmt. Ohne die Zustimmung eines Professors der Fachgruppe Informatik zu einem angebotenen Thema ist es nicht möglich, eine Bachelorarbeit an einer Partneruniversität durchzuführen. Dies sollte frühzeitig geklärt werden.
  • Potenziell Wahlpflichtfächer aus dem Anwendungsbereich.
    Hierzu ist keine generelle Aussage möglich. Es hängt zum einen von der ausgewählten Partneruniversität ab, ob die Belegung von nicht-Informatik-Veranstaltungen überhaupt möglich ist.

Zu beachten bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist daher, dass eventuell das theoretische Wahlpflichtfach und das Seminar an der RWTH erbracht werden müssen, ebenso eventuell die Pflichtfächer. Konkret bedeutet dies, dass man sich frühzeitig informieren sollte, welche Möglichkeiten die potentiellen Zieluniversitäten bieten, und dass man seinen Studienplan ggfs. entsprechend umstellen sollte, um nicht erbringbare Leistungen, die im fünften (und sechsten) Fachsemester zu erbringen wären, wenn möglich vorzuholen. Berücksichtigt werden sollte auch, dass dies oft nicht machbar ist – es muss mit einer Verlängerung des Studiums auf sieben Semester gerechnet werden, da nach der Rückkehr die verpassten Veranstaltungen nachgeholt werden müssen. Lässt man sich allerdings für den Auslandsaufenthalt beurlauben, ist es trotz der physikalischen Verlängerung des Studiums möglich, das Studium innerhalb von sechs Fachsemestern abzuschließen und somit weiterhin von Vorteilen wie der Streichregelung Gebrauch zu machen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im nachfolgenden Punkt „Organisation“.

Master Informatik

Auch in diesem Studienprogramm möchte die Fachgruppe Informatik garantieren, dass ein Studienabschluss an der RWTH überwiegend aus Leistungen besteht, die auch an der RWTH erbracht wurden. Daher können im Rahmen von Auslandsaufenthalten nur bis zu 30 Credits an Leistungen anerkannt werden. Dies entspricht einem Auslandssemester.

Da es im Rahmen des Masterstudiengangs nur noch Wahlpflichtveranstaltungen und Seminare/Praktika gibt und der Studienplan dementsprechend sehr flexibel ist, ist ein Auslandsaufenthalt in jedem Fachsemester möglich. Es wird allerdings empfohlen, einen Auslandsaufenthalt so früh wie möglich (1. oder 2. Fachsemester) einzuplanen – an einer ausländischen Universität erbrachte Veranstaltungen können nur dann anerkannt werden, wenn die Inhalte nicht bereits durch Veranstaltungen an der RWTH erbracht wurden. Da die meisten Partneruniversitäten ein vergleichsweise kleines Angebot an Informatikveranstaltungen anbieten, besteht die Gefahr, dass man sich durch zwei Semester Studium an der RWTH so weit in seiner Auswahl einschränkt, dass das Angebot der Wunschuniversität nicht mehr ausreichend viele interessante Veranstaltungen umfasst.

Für eine Planung im Masterstudiengang Data Science sollte berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Leistungen im Kernbereich erbracht werden muss, der thematisch relativ eingeschränkt ist. Darüberhinaus fällt der Vertiefungsbereich mit maximal 22 ECTS-Credits deutlich geringer aus, sodass weniger Flexibilität bei der Auswahl von Kursen an der Gastuniversität besteht.

Für Masterarbeiten, Theoriefächer und das Anwendungsfach gelten allerdings die gleichen Einschränkungen wie für den Bachelorstudiengang.

Eine Verlängerung des Studiums durch den Auslandsaufenthalt ist hier nicht so wahrscheinlich wie im Bachelorstudium – allerdings ist man
durch die Festlegung einer Obergrenze anerkennbarer Credits auf einsemestrige Auslandsaufenthalte beschränkt oder nimmt in Kauf, dass sich das Studium physikalisch um ein Semester verlängert, wenn man zwei Auslandssemester einplant. Auch in diesem Fall ist es aber dennoch
möglich, das Studium durch Beurlaubung in vier Fachsemestern abzuschließen.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden sich im nachfolgenden Punkt „Organisation“.

Kombinierter Aufenthalt Bachelor & Master Informatik

Für diejenigen, die planen, während des Bachelorstudiums ins Ausland zu gehen, gibt es trotz der vorherigen Ausführungen eine Möglichkeit, das Studium auch ohne physikalische Verlängerung der Studiendauer abzuschließen, falls man zum Masterstudium an der RWTH bleibt.

Die Fachgruppe Informatik bietet die Möglichkeit, sich Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt teils im Bachelorstudium und teils im Masterstudium anerkennen zu lassen. Plant man im fünften und sechsten Fachsemester des Bachelorstudiums einen Auslandsaufenthalt ein, wird sich das Bachelorstudium höchstwahrscheinlich auf sieben Semester verlängern, da man z.B. Seminar, Bachelorarbeit und Pflichtfächer nachholen muss. Lässt man sich nur ca. 30 Credits der erbrachten Leistungen im Bachelorstudium anerkennen, schließt man das Studium nach dem siebten Semester ab (durch Ausnutzung der Beurlaubungsmöglichkeit in sechs Fachsemestern). Die restlichen ca. 30 Credits kann man als vorgezogene Masterprüfungen anerkennen lassen, wodurch sich die anschließende Dauer des Masterstudiums auf drei Semester reduziert (was aber durch die Anerkennung als 4 Fachsemester gezählt wird). Die Zeit bis zum Abschluss des Masterstudiums bleibt somit bei 10 Semestern.

Einschränkungen

Bitte beachten: alle vorherigen Ausführungen gehen davon aus, dass alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkennbar sind und erfolgreich absolviert werden. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass man seinen Studienplan frühzeitig so umplant, dass alle an der RWTH noch ausstehenden Leistungen im Bachelorstudium in einem einzigen weiteren Semester erbracht werden können. Dies ist nicht in allen Fällen machbar, oftmals abhängig vom Anwendungsfach. Daher muss man in jedem Fall bewusst sein, dass sich das Studium durch einen Auslandsaufenthalt verlängern kann (wenn sich auch nicht notwendigerweise die Anzahl der Fachsemester erhöht).

Anforderungen

TODO: Besonderheiten einzelner Unis

Die wichtigste Voraussetzung zur Teilnahme an einem Auslandsprogramm sind ausreichende Sprachkenntnisse. Ohne diese ist es nicht möglich, dem Lehrprogramm an der Zieluniversität zu folgen. Je nach Universität wird gefordert, dass man ein Sprachniveau von B1 – C1 in der Unterrichtssprache nachweisen kann, um für ein Austauschsemester angenommen zu werden. Meist reicht es hierfür, durch das Abizeugnis nachzuweisen, dass man eine Sprache in der Schule 5 Jahre bis zum Abitur erfolgreich belegt hat, was im Falle von Englisch vermutlich bei den meisten der Fall ist. Alternativ stellt das Sprachenzentrum Sprachzertifikate aus. Man sollte allerdings genau auf die Anforderungen der in Frage kommenden Zieluniversitäten schauen – gerade außereuropäische Universitäten fordern oft offizielle Sprachnachweise wie TOEFL.

Ist die Unterrichtssprache nicht die jeweilige Landessprache, ist auch ein Basiswissen in der Landessprache äußerst hilfreich. Es werden keine Sprachnachweise gefordert, aber ohne Kenntnisse der Landessprache wird das tägliche Leben zur Herausforderung. Eine Ausnahme sind die skandinavischen Länder, da man dort auch gut mit Englisch zurechtkommt.

Hilfreich sind des Weiteren ein zügiges Studium und ein guter bis sehr guter Notendurchschnitt. Gibt es auf einen Austauschplatz mehrere Bewerber, erfolgt die Auswahl unter anderem über die Kriterien Durchschnittsnote und Studienfortschritt. Zudem besteht die Gefahr, dass eine Partneruniversität Studierende ablehnt, die einen zu schlechten Notenschnitt haben.

Weitere Anforderungen hängen von Austauschprogramm ab. Das Erasmus+-Programm zur Förderung von Auslandsaufenthalten in Europa beispielsweise fordert die Belegung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 Credits pro Semester.

Austauschmöglichkeiten

Rein prinzipiell kommt jede Universität für einen Auslandsaufenthalt in Frage – mit einigen Universitäten gibt es feste Austauschprogramme, aber durch eigene Organisation kann man auch an beliebige andere Universitäten gehen. Einen Überblick über alle im Rahmen von Austauschprogrammen in Frage kommenden Universitäten bietet die MoveOn-Datenbank der RWTH. Unter den Einträgen zu den in Frage kommenden Universitäten finden sich auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die in den letzten Jahren für ein oder zwei Semester an den jeweiligen Universitäten waren. Diese sollte man sich auf jeden Fall durchlesen, da sie oft hilfreiche Insider-Tips beinhalten. (Weitere Tips kann man sicherlich auch über IPSA, eine studentische Initiative, erhalten.)

Erasmus+

Innerhalb Europas gibt es das Austauschprogramm Erasmus+. Die Fachgruppe Informatik hat Abkommen zum Studierendenaustausch mit ca. 30 Universitäten in 13 Ländern. Diese Abkommen regeln den Studierendenaustausch und sorgen für eine vereinfachte Organisation eines Auslandsaufenthalts:

  • An den Partneruniversitäten sind keine Studiengebühren zu zahlen.
  • Die Partnerhochschulen haben eine feste Zahl an Studienplätzen für Austauschstudierende zugesichert.
  • Ansprechpartner und belegbare Lehrveranstaltungen sind abgeklärt.
  • In den meisten Fällen unterstützen die Partnerhochschulen die Wohnungssuche (z.B. reserviertes Kontingent an Wohnheimsplätzen).
  • Finanzielle Förderung des Auslandsaufenthalts durch Erasmus-Stipendium (einige hundert Euro pro Monat; abhängig vom Zielland und der Gesamtzahl an Teilnehmern am Erasmus-Programm). Die Zahlung des Stipendiums ist daran gekoppelt, dass pro Auslandssemester Veranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Credits erfolgreich absolviert werden. Erreicht man diese Credits nicht, wird mindestens eine Teilrückzahlung des Stipendiums verlangt.

Es ist möglich, über diese Abkommen für ein oder zwei Semester ins Ausland zu gehen.

Die Organisation des Studierendenaustauschs liegt beim International Office der RWTH und der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik. Das International Office kümmert sich um die administrativen Aspekte, die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik um die Organisation und die fachlichen Aspekte.

Die Liste der aktuell im Rahmen von Erasmus+ in Frage kommenden Universitäten ist beim International Office einzusehen. Die Abkommen sind nicht einheitlich – in jedem Abkommen ist geregelt, wie viele Studienplätze pro Jahr zur Verfügung stehen und ob sie für Bachelor- oder für Masterstudierende gedacht sind. Eine genauere Übersicht über Anzahl und Art der Austauschplätze findet sich hier. Bitte beachten:

  • Die Angabe „Number of places“ gibt an, wie viele Studierende die Fachgruppe Informatik pro akademischem Jahr (WS + SS) senden darf.
  • Eventuell könne auch Masterstudierende an Partnerunis gehen, die einen Austausch nur im Bachelor vorsehen (oder umgekehrt). Dies sollte bereits vor der Bewerbung abgeklärt werden.

Einen graphischen Überblick über die Universitäten bietet die folgende Abbildung. Einige Daten werden momentan aktualisiert, daher Angaben ohne Gewähr.

Universitäten in der Schweiz nehmen zwar nicht an Ersamus teil, haben aber ein nationales Programm SEMP, das ähnlich organisiert ist. Bewerbungen werden mit in die Erasmus-BEwerbungen integriert.

ENHANCE

Eine neue Möglichkeit für innereuropäische Auslandsaufenthalte bietet ENHANCE. Im Rahmen dieses Programms findet eine Kooperation mit Chalers (Göteborg, Schweden), der NTNU (Trondheim, Norwegen), der Politecnico de Milano (Mailand, Italien), der Universidad Politecnica de Valencia (Valencia, Spanien), der Technical University of Waraw (Warschau, Polen) und der TU Berlin statt. ZIel des Programms ist eine VEreinfachung der Mobilität, indem an den Partneruniversitäten Kurse sowohl in Präsenz als auch virtuell belegt werden können und die erbrachten Leistungen automatisch im eigenen Studium anerkannt werden. Das Programm ist damit ähnlich zu Erasmus, erleichtert aber einige Prozesse. Momentan ist es noch nicht ganz etabliert, eine Bewerbung erfolgt zusammen mit der Erasmus-Bewerbung.

Hochschul-Kooperationsabkommen

Außerhalb von Europa gibt es kein festes Förderprogramm; die RWTH hat Kooperationsverträge mit einzelnen Universitäten weltweit abgeschlossen. Die Organisation wird daher durch das International Office übernommen, die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik kümmert sich um die fachliche Betreuung.

Da es sich um bilaterale Abkommen mit einzelnen Universitäten handelt, gibt es keine festen Regelungen. Das beste Beispiel sind Studiengebühren – an manchen Partneruniversitäten muss man sie voll bezahlen, an anderen in reduziertem Umfang, an wieder anderen werden sie erlassen. Man sollte sich die in Frage kommenden Universitäten genau anschauen und jeweils die auf den Seiten des International Office angegebenen Regelungen durchlesen, bevor man sich bewirbt.

Auch bei diesen Abkommen ist festgelegt, wie viele Plätze pro akademischem Jahr zur Verfügung stehen. Diese Plätze sind aber nicht exklusiv für die Informatik; jeder Studierende der RWTH, dessen Fakultät das Abkommen mit einschließt, kann sich auf einen Platz bewerben. Dementsprechend ist die Konkurrenz sehr viel größer und Kriterien wie Durchschnittsnote und Studienfortschritt spielen noch einmal eine größere Rolle als bei Erasmus+.

Fakultätsabkommen

Neben den Hochschul-Kooperationsabkommen gibt es auch Abkommen einzelner Fakultäten oder Fachgruppen mit ausländischen Unis. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei Hochschul-Abkommen, allerdings läuft die Bewerbung über die Fachgruppe.

Momentan hat die Fachgruppe Informatik nur ein ein solches Abkommen.

  1. NII Tokio – Bewerbung und Platzvergabe laufen über Prof. Torsten Kuhlen

UNITECH

Eine Kombination von Auslandssemester und Praktikum bietet das UNITECH-Programm. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Programm einiger führender europäischer Technischer Universitäten in Zusammenarbeit mit der Industrie. Ziel ist die Förderung besonders qualifizierter Studierender, die während ihres Auslandsaufenthaltes neben weiteren fachlichen Qualifikationen auch Managementfähigkeiten und praktische Erfahrung erwerben wollen. Es sind nur zweisemestrige Auslandsaufenthalte möglich – ein Semester Studium an einer der Partnerhochschulen und ein Semester Praktikum in der Industrie.

IDEA-League Research Grant

Die IDEA-League ist ein Zusammenschluss führender technischer Universitäten Europas: TU Delft, ETH Zürich, Chalmers Göteborg, RWTH Aachen. Mit den IDEA-League-Stipendien soll die Forschungszusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Hochschulen gefördert werden. Bachelor- und Masterstudierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden können sich für diese Stipendien bewerben. Die Stipendien sollen den Studierenden die Möglichkeit eines kurzen Forschungsaufenthalts an einer IDEA-League-Partneruniversität ermöglichen, beispielsweise um Recherche und Forschung im Rahmen einer Abschlussarbeit oder Dissertation durchzuführen. Die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren ist hierbei nicht vorgesehen.

Praktika und Forschungsaufenthalte

Neben Auslandsstudienaufenthalten stellen praxisbezogene Auslandsaufenthalte (Fach- und Forschungspraktika) eine Möglichkeit dar, Erfahrungen im Ausland zu erwerben. Ein Überblick ist hier zu finden.

Freemover

Durch eigene Organisation (Freemover) ist es des Weiteren möglich, einen Auslandsaufenthalt an beliebigen anderen Universitäten durchzuführen. Hierbei ist eine verstärkte Eigeninitiative nötig: man muss sich an der Zieluniversität selbst zu den jeweiligen Vorgaben und Fristen bewerben. Man wird auch nach den jeweiligen Regelungen der Universität behandelt und muss daher Studiengebühren zahlen.

Wichtig ist auch, dass man im Voraus mit der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik die Anerkennbarkeit von Veranstaltungen abklärt – während beim Abschluss von Kooperationsabkommen und Erasmus+-Austauschverträgen darauf geachtet wird, dass die Partneruniversitäten ein vernünftiges Niveau bieten und Veranstaltungen anerkannt werden können, ist dies nicht generell bei jeder Universität gegeben.

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Bewerbung

Erasmus+

Generelle Hinweise zum Bewerbungsablauf finden sich hier.

(TODO nur noch neues Verfahren) ACHTUNG! GEÄNDERTES BEERBUNGSVERFAHREN!!!

Die Bewerbung auf einen Austauschplatz im Rahmen von Erasmus, SEMP (Schweiz) und ENHANCE läuft über das Bewerbungsportal des International Office:

  • Bewerbungsportal: https://rwthaachen.moveon4.de/form/56c6d17184fb969c51c1d171/deu
  • Bewerbungszeitraum: ca. 01.01.20X1 (0:00 Uhr) – 31.05.20X1 (23:59 Uhr) — für einen Auslandsaufenthalt im WS 20X1/X2 und/oder SS 20X2
  • Zweiter Bewerbungszeitraum: 01.04.20X1 (0:00 Uhr) – 15.04.20X1 (23:59 Uhr) — für einen Auslandsaufenthalt im SS 20X1 (nur Restplatzvergabe)
  • Bewerbungsunterlagen:
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Studienverlaufsbeschreibung
    • Aktueller Notenspiegel, ggfs. Bachelor-Zeugnis
    • Nachweis über Kenntnis der Unterrichtssprache
    • Vorläufige Kurswahl
    • Weitere freiwillige Nachweise (Auszeichnungen, ehrenamtliches Engagement, BeBuddy, …)
    • Ein Motivationsschreiben wird nicht gefordert. Stattdessen müssen im Online-Dokument vier Fragen beantwortet werden: fachliche und außerfachliche Motivation des Auflandsaufenthalts (pro Uni, auf die eine Bewerbung abgegeben wird), extracurricularer Qualifikationen und/oder ehrenamtliches Engagement, Eignung als Repräsentat*in der RWTH, eventuell weiteres.

Bei einer Bewerbung auf Erasmus+ können Bewerbungen auf bis zu drei Partnerhochschulen abgegeben werden (mit Priorisierung).

 

Ab dem 1. Februar (bzw. im Sommer ab dem 16. April) erfolgt die Platzvergabe. Zunächst erstellt die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik ein Ranking aller Bewerber. Das Ranking wird nach den folgenden Kriterien erstellt (je 50% Einfluss):

  • Erreichte Durchschnittsnote des bisherigen Studiums, gewichtet mit dem Studienfortschritt (Soll-Credits zu Ist-Credits)
  • Erscheinungsbild der Bewerbung: Motivation und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden, Rechtschreibung/Grammatik, Vollständigkeit der Unterlagen, sinnvolle Veranstaltungsauswahl,…

Dem Ranking folgend wird den Bewerbern von den verbleibenden freien Plätzen derjenige zugeteilt, der in der Bewerbung am höchsten priorisiert wurde. Wurden bereits alle Plätze an den Universitäten, die der Bewerbung nach in Frage kommen, an höhergerankte Bewerber verteilt, wird kein Platz zugeteilt.

Die Platzzuteilung erfolgt in der Regel bis Ende Februar / Anfang März. Es wird eine Zusage innerhalb von zwei Wochen erwartet. Nach Zusage erfolgt eine Nominierung an die zugeteilte Partnerhochschule.

Fast alle Partnerhochschulen verlangen im Anschluss eine Online-Bewerbung der nominierten Studierenden. Die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe ist an diesem Schritt nicht mehr beteiligt. Informationen zur Online-Bewerbung erhalten die nominierten Studierenden typischerweise von der Partneruniversität. Man ist nun selbst dafür verantwortlich, alle verlangten Unterlagen (z.B. offizielle Sprachnachweise, offizielles Learning Agreement) rechtzeitig einzureichen.

Weltweite Kooperationsabkommen

Die Bewerbung erfolgt direkt beim International Office der RWTH. Benötigte Bewerbungsunterlagen sind auf den Webseiten des International Office zu finden, ebenso eine Beschreibung der Bewerbungsprozedur. Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 sowie für ein komplettes akademisches Jahr müssen bis zum 21. November 2022 eingereicht werden, Bewerbungen für das Sommersemester 2024 im Mai/Juni (bitte auf Ankündigungen des International Office achten). Die Auswahlkriterien sind im Wesentlichen gleich zu denen im Rahmen des Erasmus+-Programms, die Auswahl wird jedoch durch das International Office mit Unterstützung der Fakultäten vorgenommen.

UNITECH, IDEA-League

Weitere Informationen finden sich auf den entsprechenden Webseiten:

Learning Agreement

TODO: OLA

Im Learning Agreement wird festgehalten, welche Veranstaltungen an der Partnerhochschule belegt werden sollen. Dies dient später zur einfacheren Abfertigung der inhaltlichen Anerkennung nach dem Aufenthalt.

Auswahl der Veranstaltungen

Generell kann jede Veranstaltung einer Partnerhochschule anerkannt werden, wenn sie in die thematischen Säulen der Aachener Informatik passt und wenn die Inhalte nicht bereits durch andere Module im bisherigen Studium abgedeckt wurden.

Sollen Nicht-Informatik-Veranstaltungen in das Learning Agreement oder sind andere Abweichungen gewünscht, sollte dies frühzeitig mit der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik besprochen werden.

Anerkennung

Wie die inhaltliche Anerkennung erfolgt, muss im Einzelfall untersucht werden. Veranstaltungen an Partnerhochschulen, die inhaltlich sehr ähnlich zu einem an der RWTH angebotenen Modul sind, werden ersetzend anerkannt. Dies kann auch im Block geschehen (z.B. Ersetzung von zwei lokal angebotenen Modulen durch drei Veranstaltungen geringeren Umfangs einer Partnerhochschule, die den gleichen thematischen Bereich abdecken).

Gibt es zu einer Veranstaltung an einer Partnerhochschule keine direkte Entsprechung an der RWTH und passt die Veranstaltung allerdings fachlich in eine der vier thematischen Säulen der Wahlpflichtfächer, so wird die Veranstaltung mit Originaltitel als Wahlpflichtfach in dem jeweiligen Bereich anerkannt.

Weitere Veranstaltungen, die nicht im Rahmen des Studienplans anerkannt werden können, können als Zusatzleistung auf dem Zeugnis eingetragen werden.

Erstellung des Learning Agreements – initiale Bewerbung vs Bewerbung bei der Partnerhochschule

Bitte beachten: es gibt unterschiedliche Learning-Agreement-Formulare für Erasmus+ und für außereuropäische Auslandsaufenthalte. Das Formular für Erasmus+ ist deutlich komplexer. Hier wird auch mit eingetragen, wie im Nachhinein eine Anerkennung erfolgt.

Da es zum Zeitpunkt der initialen Bewerbung auf einen Austauschplatz noch keine endgültigen Veranstaltungslisten für Semester des Auslandsaufenthalts geben wird, wird bei Erasmus+ noch nicht das offizielle Formular ausgefüllt, sondern eine informelle Übersicht abgegeben, welche Kurse nach momentanem Wissensstand gerne besucht würden. Ein Vordruck zur Auflistung dieser Kurse findet sich im Bewerbungsportal.

Nach der Platzzusage muss ein offizielles Learning Agreementmit allen benötigten Unterschriften erstellt werden.

Hier bitten wir darum, dass man zunächst ein Learning Agreement so weit wie möglich ausfüllt und uns per E-Mail zuschickt. Wir werden die Anerkennbarkeit der eingetragenen Veranstaltungen prüfen, und in weiteren Interationen wird das Learning Agreement finalisiert. Bei Fragen zum Learning Agreement bitten wir drum, immer die Auslandsstudienberatung zu kontaktieren, nicht die Fachstudienberater oder den Prüfungsausschuss.

Leider sind nicht immer vor Beginn des Auslandsaufenthalts konkrete Aussagen zur Anerkennbarkeit der gewählten Veranstaltungen möglich (z.B. fehlende Kursbeschreibungen der Zielhochschule) – konkrete Aussagen sind in solchen Fällen erst nach Vorlage genauerer Inhaltsverzeichnisse nach Ende des Auslndsaufenthalts möglich.

Organisation

Allgemeine Hinweise finden sich hier. Es ist hilfreich, sowohl die Gruppenberatungsangebote des International Office zu bestimmten Austauschprogrammen bzw. Ländern zu besuchen als auch bei Fragen die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik zu kontaktieren. Im Folgenden werden ein paar wichtige Aspekte kurz angesprochen.

Semesterzeiten

Wichtig zu wissen ist, dass die Semesterzeiten von Land zu Land unterschiedlich sind. An den meisten Partnerhochschulen beginnt das Wintersemester im September, das Sommersemester im Januar oder Februar. In manchen Ländern beginnt das Wintersemester bereits im August oder sogar im Juli. Gegebenenfalls sind Klausurtermine zu prüfen – falls Klausurtermine mit dem Auslandsaufenthalt kollidieren, sollte versucht werden, Ausweichlösungen mit den Prüfern zu vereinbaren. Ansonsten versucht die Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik ein „Remote Exam“ zu organisieren – einen Klausurtermin an der Partnerhochschule unter privater Beaufsichtigung, möglichst gleichzeitig zu dem in Aachen stattfindenden Termin. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies möglich ist, da sowohl der Prüfer als auch die Partnerhochschule zustimmen müssen.

Beurlaubung

Es besteht die Möglichkeit, sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts (ein oder zwei Semester) beurlauben zu lassen. Dies hat Vor- und Nachteile.

  • Vorteile: verringerter Semesterbeitrag, Fachsemesterzähler wird pausiert
  • Nachteile: eventuell Wegfall von Stipendien, die an ein Studium an der RWTH gebunden sind.

Generell wird eine Beurlaubung empfohlen, da die Fachsemester an der RWTH so nicht weitergezählt werden. Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt können die erbrachten Leistungen anerkannt werden; pro 30 Credits anerkannter Leistungen wird der Fachsemesterzähler um ein Semester erhöht. Dies bietet die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Sinne der Fachsemester neutral zu halten, selbst wenn ein zweisemestriger Aufenthalt erfolgt.

Finanzierung

Abgesehen vom Erasmus+-Stipendium gibt es keine allgemeine Förderung von Auslandsaufenthalten, und auch das Erasmus+-Stipendium ist zu gering, um davon den Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Studierenden ihre Finanzierung selbst sichern.

Es gibt teilweise Stipendienprogramme für bestimmte Länder, zudem bieten sowohl die RWTH als auch der DAAD eine generelle Stipendiendatenbank an. Zudem sollte man prüfen, ob Auslands-BaFöG in Frage kommt. Eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten findet sich hier.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um die Finanzierung Gedanken zu machen.

Unterkunft

Oft wird eine Unterkunft von der Partnerhochschule organisiert – meist im Rahmen eines begrenzten Kontingents an Wohnheimsplätzen. Man sollte sich möglichst bald nach Platzzusage um eine Reservierung solch eines Platzes kümmern; ansonsten besteht das Risiko, dass man sich selbst auf dem Wohnungsmarkt umschauen muss und weitere Kosten entstehen.

Registrierung für Freemover / Fakultätsabkommen

Studierende, die als Freemover oder über ein Fakultätsabkommen ins Ausland gehen, werden nicht automatisch vom International Office erfasst. Um dem International Office zu ermöglichen, vollständige Mobilitötszahlen zu erlangen, werden solche Studierenden gebeten, sich selbst beim INternational Office zu registrieren: www.rwth-aachen.de/outgoing/register.

 

Anerkennung

ACHTUNG: Anerkennungsprozess momentan in Umstellung. Nach Ende des Auslandsaufenthalts bitte noch einmal auf diese Seite schauen oder den Auslandsstudienberater fragen!

Nach Abschluss des Auslandssemesters bzw. –jahres muss ein formloser Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen gestellt werden. Dazu sollte das folgende Template verwendet werden: Latex-Template, Ansichtsexemplar in pdf. Zwar wird das Antragsschreiben an den Prüfngsausschuss gerichtet, ist aber zusammen mit dem Transcript of Records (Notenauszug) der Partnerhochschule bei der Auslandsstudienberatung der Fachgruppe Informatik abzugeben. Vor Stellung des Antrags kann die Auslandsstudienberatung bereits Auskunft darüber geben, wie die Anerkennung aussehen würde.

Die Anerkennung der Leistungen umfasst drei Aspekte: die inhaltliche Anerkennung, die Umrechnung der ECTS-Credits und die Umrechung der Note.

Inhaltliche Anerkennung

Dieser Aspekt wird weitgehend bereits bei der Erstellung des Learning Agreements bei Antritt des Auslandsaufenthalts geklärt. Bleibt die Anerkennbarkeit einzelner Veranstaltungen offen, müssen nach Abschluss des Auslandsaufenthalts noch die Veranstaltungsunterlagen eingereicht werden, anhand derer dann entschieden wird, wie genau die Anerkennung erfolgen wird.

Umrechnung des Umfangs (Credits) einer Veranstaltung

Die RWTH verwendet ECTS-Credits als Maß des Umfangs einer Veranstaltung. Veranstaltungen von Partnerhochschulen, die auch das ECTS-System verwenden, werden im Regelfall 1:1 übernommen. Credits aus anderen Systemen werden in das ECTS-System umgerechnet. Hierzu gibt es oft Umrechnungsvorgaben der jeweiligen Gastuni; wenn nicht, erfolgt ein Vergleich des Workloads einer Veranstaltung (1 ECTS-Credit = 30 Stunden).

Eine Anpassung der Credits bei der Anerkennung ist notwendig, wenn die Creditvorgaben an der RWTH dies erfordern – z.B. feste Creditzahlen bei Seminaren oder auch bei Wahlpflichtveranstaltungen im Bachelor. Die Anpassung kann in beide Richtungen nötig sein. Soll z.B. ein Fach der Aalto University (üblicherweise 5 Credits) als Wahlpflichtfach im Bachelor an der RWTH anerkannt werden, ist eine Aufstockung auf 6 Credits nötig. Soll andererseits ein Fach der University of Gothenburg (üblicherweise 7,5 Credits) als Wahlpflichtfach im Bachelor anerkannt werden, wird es auf 6 Credits runtergekürzt. Insgesamt werden wir versuchen, ungefähr so viele Credits anzuerkennen, wie erbracht wurden, indem möglichst Aufstockungen und Reduktionen gegeneinander aufgerechnet werden.

Umrechnung der Note

Die RWTH gibt ein Umrechnungsschema für die Noten ausländischer Universitäten vor: NRWTH = 10 * NAuswärtig / NGesamt mit

  • NAuswärtig: erreichte Notenstufe im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NGesamt: Gesamtanzahl der Notenstufen im Bestehensbereich des auswärtigen Notensystems
  • NRWTH: umgerechnete Notenstufe an der RWTH

Für viele Länder gibt es bereits eine Notenumrechnungstabelle.

Nach Einreichung des Anerkennungsantrags entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anerkennung und teilt dem ZPA mit, welche Leistungen einzutragen sind.

Zusatzleistungen

Kann ein im Ausland erbrachtes Fach nicht als Leistung für den eigenen Studiengang anerkannt werden, ist es in dem meisten Fällen immerhin möglich, das Fach als Zusatzmodul anzuerkennen. Zusatzmodule werden mit Credits und Note mit aufs Zeugnis eingetragen, zählen aber nicht zu den Credits / der Durchschnittsnote des Studiums.

 

Kontakt

Dirk Thissen
RWTH Aachen University
Department of Computer Science, Studiencenter Informatik
Raum 9014

Ahornstraße 55
D-52074 Aachen
E-Mail: student-exchange \at\ cs.rwth-aachen.de
Tel: +49-241-8021403
Fax: +49-241-80621403